Künstliche Befruchtung

Zuschüsse für unverheiratete Paare

19.05.2015, 15:10 Uhr

Familienministerin Schwesig will auch unverheirateten Paaren Zuschüsse für künstliche Befruchtung ermöglichen. (Foto: Bilderbox)

Familienministerin Schwesig will auch unverheirateten Paaren Zuschüsse für künstliche Befruchtung ermöglichen. (Foto: Bilderbox)


Auch unverheiratete Paare sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine staatliche Förderung für künstliche Befruchtungen bekommen können. Zur Zeit werde geprüft, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne, sagte ein Sprecher des Familienministeriums am Sonntag in Berlin. Nach Ansicht der Ministerin sei es nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als Verheiratete. Nach Berechnungen des Familienministeriums würden sich die jährlichen Zusatzkosten auf 400.000 Euro belaufen.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung liegen je nach Behandlungsform bei bis zu 4500 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten bislang für die ersten drei medizinisch notwendigen und erfolgversprechenden Behandlungen Kosten in Höhe von 50 Prozent – die übrigen Kosten sind von den Paaren zu tragen. Das Bundessozialgericht hatte vergangenes Jahr entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach aktueller Rechtslage nicht einmal einen Teil des Geldes erstatten dürfen, wenn die Antragsteller nicht verheiratet sind.

Verheiratete Paare können zudem die staatliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Bundesland, in dem der Hauptwohnsitz des Paares liegt, mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Derzeit machen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei dieser Kooperation mit. Berlin soll folgen.

Überfällig und nicht ausreichend

Die Krankenkassen halten den geplanten Schritt für überfällig. „Wir freuen uns sehr, dass jetzt endlich auch der Gesetzgeber die Initiative ergreift und für die längst überfällige, zeitgemäße Gleichstellung sorgen will“, erklärte etwa Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU). Die aktuellen Richtlinien und Gesetze seien „überholt, ungerecht und unzeitgemäß“. Denn die Lebensrealität zeige längst, dass die Ehe als Voraussetzung für das Kindeswohl überholt sei.

Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) kritisierte Schwesig: „Wir sollten erstmal unsere Hausaufgaben machen, und dafür sorgen, dass der Bund die restlichen Kosten bei Paaren für die Behandlungsmaßmaßnahmen bei ungewollter Kinderlosigkeit übernimmt“, betonte sie. Zwar gebe es einen klaren Trend bei den Kassen hin zu Leistungsausweitungen, aber die Politik müsse „eine größtmögliche finanzielle Entlastung erreichen, denn ungewollte Kinderlosigkeit bedeutet für die betroffenen Paare oftmals eine hohe emotionale und finanzielle Belastung“.


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