SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

Bundesrechnungshof kritisiert Krankenkassen

05.05.2015, 12:00 Uhr

Der Beitragseinzug durch die Krankenkassen ist dem Bundesrechnungshof zu undurchsichtig. (Foto: BRH)

Der Beitragseinzug durch die Krankenkassen ist dem Bundesrechnungshof zu undurchsichtig. (Foto: BRH)


Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Jahresbericht die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Intransparenz beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge gerügt. Man könne nicht beurteilen, ob die Krankenkassen die Beiträge wirtschaftlich einzögen und ob ihre Vergütung angemessen sei.

Für ihren Aufwand beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge erhalten die beteiligten Sozialversicherungsträger eine pauschale Vergütung von 863 Millionen Euro. Der überwiegende Anteil der Vergütung entfällt auf die Krankenkassen. Sie nehmen beim Beitragseinzug die meisten Aufgaben wahr. „Diese können jedoch nicht nachweisen, welche Kosten ihnen tatsächlich entstehen. Deshalb streiten Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger seit Jahren über die Höhe der Vergütung“, kritisiert der BRH. Die Kassen führten für den Beitragseinzug überwiegend keine Kosten- und Leistungsrechnung durch.

Seit mehreren Jahren sei es den Spitzenorganisationen der beteiligten Sozialversicherungsträger nicht gelungen, die Höhe der Vergütung einvernehmlich festzulegen und an Strukturänderungen und Effizienzsteigerungen anzupassen. Ein Grund dafür sei die fehlende Kostentransparenz bei den Krankenkassen. Die Bundesagentur für Arbeit halte die derzeitige Vergütung für zu hoch. Daher habe sie die bestehende Vereinbarung bereits im Jahr 2011 gekündigt. Seitdem hätten sich die Spitzenorganisationen nicht auf eine neue Vergütung geeinigt.

Der BRH kritisiert, dass die beteiligten Sozialversicherungsträger und ihre Aufsichtsbehörden derzeit nicht beurteilen könnten, ob die Krankenkassen die Beiträge wirtschaftlich einziehen und ob ihre Vergütung angemessen ist. Selbst die Ermittlung der tatsächlichen Kosten sei ungeklärt. „Es fehlt zumindest eine Kostenrechnung für den Beitragseinzug der Krankenkassen“, so der Verwaltungs-TÜV. Der BRH fordert das Bundessozialministerium und das Bundesgesundheitsministerium auf, für baldige Klarheit zu sorgen.


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