Strengere Gesetze für Sterbehilfe?

Strafrechtler warnen vor Auswirkungen

15.04.2015, 11:20 Uhr

Die Diskussion um Sterbehilfe hält an. (Foto: Tom/Fotolia)

Die Diskussion um Sterbehilfe hält an. (Foto: Tom/Fotolia)


Frankfurt/Main – Zahlreiche deutsche Strafrechtslehrer wenden sich in der aktuellen Sterbehilfe-Diskussion gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit. In einer von bisher 135 Professoren und Praktikern unterzeichneten Stellungnahme, die der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vorliegt, warnen sie vor einem Systembruch, dessen Auswirkungen nicht absehbar seien.

„Mit der Strafbarkeit des assistierten Suizids würde die in den letzten Jahren durch den Bundesgesetzgeber und die Gerichte erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert“, zitiert das Blatt aus dem Papier. Das geltende Polizei- und Strafrecht reiche aus. Es sei verfehlt, nun etwa das Arzt-Patienten-Verhältnis „in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit zu ziehen“.

Zu den Unterzeichnern gehören laut Bericht viele renommierte Strafrechtler sowie der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms. Die Juristen weisen in ihrer Resolution darauf hin, dass in Hospizen und Palliativstationen „tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet“ werde.

Dabei komme es in vielen Fällen zu einer Verkürzung der verbleibenden Lebenszeit. Gleichwohl sei die Tätigkeit dieser Einrichtungen „uneingeschränkt positiv zu bewerten“ und dürfe nicht mit Strafbarkeitsrisiken gehemmt werden. Das Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen umfasse auch das eigene Sterben. „Eine Strafbarkeit der Suizidbeihilfe greift in das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig ein“, heißt es laut „FAZ“ in dem Aufruf.


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