Wochenschau

OTC-ellaOne ab sofort, Wick MediNait ohne Siegel, Prospan mit Rötungen

13.03.2015, 18:00 Uhr


Gestern wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit der Weg für die rezeptfreie Abgabe der Pille danach endgültig frei gemacht. Einen Riegel hat das Oberlandesgericht Frankfurt der Firma Procter & Gamble für die Verwendung des BVDA-Siegels „Erkältungsmedikament des Jahres 2014“ vorgeschoben, Wick MediNait darf damit nicht mehr beworben werden. Und bei Prospan-Husten-Lutschtabletten muss weiterhin darauf hingewiesen werden, dass sie zur Rötungen und Beeinträchtigungen der Mundschleimhaut führen können.

OTC-ellaOne® ab sofort

Ab sofort sollten in Not geratene Frauen die Pille danach in Form von ellaOne® rezeptfrei in ihrer Apotheke erhalten können. Apotheken können schon ab heute, den 14.3., die OTC-Packungen bei ihren Großhändlern bestellen, am Sonntag diensthabende Apotheken sollten schon heute beliefert werden können. In Sachen Levonorgestrel-haltige OTC-Notfallkontrazeptiva herrscht Verwirrung.

Rote-Hand-Brief für neu eingeführtes Ketoconazol

HRA-Pharma hat nicht nur alle Hände voll zu tun mit dem OTC-Switch von ellaOne und PiDaNA. Zum 15. März führt das Unternehmen Ketoconazole HRA 200 mg zur oralen Therapie des endogenen Cushing-Syndroms ein und begleitet diese Einführung des als Antimykotikum bekannten Wirkstoffs mit einem Rote-Hand-Brief. Er informiert über das Lebertoxizitätsrisiko informiert. Ketoconazol wird auch als Antimykotikum eingesetzt, allerdings nur noch in topischer Form.

Masern-Welle trotz nicht existentem Virus?

Inzwischen sind in diesem Jahr bundesweit mehr als 900 Masernfälle registriert worden, allein in Berlin haben sich seit Oktober 2014 mindestens 780 Menschen angesteckt. Dieser Ausbruch hat auch den seit Jahren schwelenden Streit um Nutzen und Risiken von Impfungen wieder aufflammen lassen. Der Ruf nach einer Impfpflicht wird immer lauter. Besonders skurriles Element am Rande: Ein Biologe vom Bodensee zweifelt die Existenz des Masernvirus an und hatte 100 000 Euro für den Beweis der Existenz ausgelobt. Ein Arzt hat diesen Beweis angetreten, doch der Biologe wollte nicht zahlen. Jetzt hat der Arzt vor Gericht Recht bekommen.

Nach Ebola jetzt Masern?

Während Impfungen vor Masern schützen können, warten vor allem Menschen in Westafrika immer noch auf einen Impfstoff, der zuverlässig vor Ebola schützen kann. Bislang sind offiziell über 10000 Menschen an den Folgen einer Ebola-Infektion gestorben. Traurige Begleiterscheinung: die Impfungen gegen Masern konnten nicht wie geplant durchgeführt werden. Jetzt wird ein Masernausbruch in der weitgehend ungeschützten Bevölkerung befürchtet.

Sorge um Antibiotika

Neben Impfungen sind Antibiotika unsere wichtigste Waffe im Kampf gegen Infektionskrankheiten. Die ABDA hat den 60. Todestag des Penicillin-Entdeckers Sir Alexander Fleming zum Anlass genommen, vor dem zu sorglosen Einsatz von Antibiotika zu warnen und eine Broschüre mit "7 Tipps zum richtigen Umgang mit Antibiotika" herausgegeben. Wie Apotheker helfen können, dass Antibiotika richtig eingesetzt werden, wurde auch auf der diesjährigen Interpharm diskutiert. Ganz wichtig: ein Blick in den Allergie-Pass und die Frage nach einer Penicillin-Allergie.

Prospan-Lutschpastillen mit Rötungspotenzial?  

Mit allergischen Reaktionen muss auch nach der Einnahme von Efeu-haltigen Arzneimitteln wie Prospan® Husten-Lutschpastillen gerechnet werden. Über die Häufigkeit wurde jetzt vor dem Verwaltungsgericht Köln gestritten. Während nach der HMPC-Monographie ein bis 10 Behandelte von 1000 und damit "gelegentlich" mit einer solchen Reaktion rechnen müssen, geht der Prospan-Hersteller Engelhardt von einer "sehr seltenen" Reaktion aus, die bei weniger als einem von 10 000 Behandelten auftritt. Das Verwaltungsgericht wollte dem Hersteller nicht folgen. Auch dem Wunsch des Herstellers, den Passus „kann zu Rötungen und Beeinträchtigungen der Mundschleimhaut führen“, wollte das Gericht nicht entsprechen. Eine Tierstudie zur lokalen Verträglichkeit mit vier syrischen Hamstern konnte nicht überzeugen.

Kein Codein für hustende Kinder

Nachdem schon der Einsatz von Codein als Analgetikum in der Pädiatrie eingeschränkt worden war, wurde diese Einschränkung jetzt auch auf die Indikation Husten ausgeweitet. Codein ist für Kinder bis 12 Jahre kontraindiziert und sollte bei unter Atemproblemen leidenden Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ebenfalls nicht bei Husten und Erkältung eingesetzt werden.

Wettbewerbswidriges BVDA-Siegel

Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) kürt Jahr für Jahr Medikamente des Jahres, mit denen sich vortrefflich werben lässt. So durfte sich das Procter&Gamble-Präparat Wick MediNait® mit dem Siegel „Erkältungsmedikament des Jahres 2014 – Gewählt vom Bundesverband Deutscher Apotheker“ schmücken. Dagegen klagte der Verein für lautere Heilmittelwerbung Integritas und bekam vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Recht.


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