„Pille danach“

Erstattungsregelung im Bundestag

Berlin - 23.02.2015, 15:41 Uhr


Am Donnerstag gibt es einen neuen Anlauf für das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. Mit ihm sollen die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung verbessert und vereinfacht werden. Angedockt wird aber auch ein Antrag zur „Pille danach“: Im SGB V soll geregelt sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen für Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs die Kosten für Notfallkontrazeptiva übernehmen, soweit sie ärztlich verordnet werden.

Derzeit bestimmt § 24a Absatz 2 SGB V: „Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden [ ...]“. Nun soll klargestellt werden, dass es sich dabei um „verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel“ handelt. Zudem soll der Halbsatz „soweit sie ärztlich verordnet werden“ gestrichen werden. Dafür sieht der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, dem Absatz einen zweiten Satz anzufügen: „Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.“

In der Begründung des Antrags wird auf die Entscheidung der EU-Kommission verwiesen, das Notfallkontrazeptivum ellaOne® mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Ebenso auf die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der AMVV, die das Gleiche für Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel vorsieht. Im Hinblick auf den Wegfall der Verschreibungspflicht sei sicherzustellen, dass Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres wie bisher die Möglichkeit haben, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung geltend zu machen. Die Regelung eröffne Frauen, „die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, insbesondere, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden, am wenigsten in der Lage sein werden, die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel aufzubringen“, weiterhin die Möglichkeit, Notfallkontrazeptiva zulasten der GKV zu erhalten.

Ausschuss diskutiert am Mittwoch

Schon Anfang des Monats sollte das 5. SGB IV-ÄndG in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden, wurde dann aber kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Nun ist der Gesetzentwurf am Mittwoch nochmals Thema in den Ausschüssen (federführend ist der Ausschuss Arbeit und Soziales), bevor das Parlament am 26. Februar abschließend über ihn befindet. Doch auch mit diesem verzögerten Termin kann der Zeitplan der Bundesregierung in Sachen „Pille danach“ aller Voraussicht nach eingehalten werden. Schließlich soll Mitte März der Startschuss für die OTC-Freigabe von ellaOne® fallen.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

OTC-„Pille danach“

Publikumswerbung ab heute tabu

Änderung der Verordnungsfähigkeit von Limptar

Zahlt nach dem Switch die Kasse?

Erstattung der „Pille danach“

Von der Tagesordnung abgesetzt

Rezeptfreie „Pille danach“

Politik soll über Werbeverbot entscheiden

DAP-Newsletter klärt auf

Wann wird die Pille erstattet?