Antrag aus den Ländern

Versandhandelsverbot für OTC-„Pille danach“

Berlin - 18.02.2015, 08:31 Uhr


Ab dem 15. März gibt es die „Pille danach“ in deutschen Apotheken ohne Rezept. Allerdings soll sie nicht über das Internet zu bekommen sein: Wie „Die Welt“ berichtet, wollen mehrere Bundesländer über einen Vorstoß im Bundesrat ein Versandhandelsverbot durchsetzen. Die Sperre soll heute im Gesundheitsausschuss des Bundesrats auf den Weg gebracht werden.

„Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem gemeinsamen Antrag der rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie des schwarz-grün geführten Landes Hessen. „Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.“ Die Länder fürchten Bestellungen „auf Vorrat“.

Zudem könne beim Versandhandel die für eine sichere Einnahme erforderliche Beratung nicht im selben Maße gewährleistet werden. Da die Rezeptpflicht aufgehoben werde und ein sorgfältiges Behandlungsgespräch mit dem Arzt nicht mehr die Regel sei, komme der „Beratung von Angesicht zu Angesicht“ in der Apotheke vor Ort unter Berücksichtigung der individuellen Lage der betroffenen Frau eine besondere Bedeutung zu, zitiert die Zeitung aus dem Antrag. „Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.“

Wenig erfreuen dürfte der Vorstoß die Versandapotheken. Einige verzichten zwar bereits heute auf den Versand der „Pille danach“. Ihr europäischer Verband EAMSP machte aber deutlich, dass es seiner Meinung nach keine Rechtsgrundlage für das auch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg geforderte Versandverbot von Notfallkontrazeptiva gebe. Dies sei lediglich ein Vorwand für einen neuerlichen „Diskreditierungsversuch des Arzneimittel-Versandhandels“, hieß es in einer Erklärung. Die Forderung sei vielmehr eine Aufforderung an den nationalen Gesetzgeber zum Rechtsbruch.


Juliane Ziegler