Irreführende Werbung

„Stoppen“ steht für einen Endzustand

Berlin - 18.02.2015, 17:44 Uhr


Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen: Hersteller dürfen daher nur mit Aussagen für ihre Arzneimittel werben, die auch erfüllt werden können. Der Werbeslogan „Stoppt Durchfall“ erzeugt beim Verbraucher etwa die Erwartung, dass der Durchfall binnen weniger Stunden vollständig beendet wird. Weil das so beworbene Medikament diese Erwartung objektiv aber nicht erfüllen kann, wurde dem Hersteller vom Gericht die entsprechende Werbung verboten.

Ein Verbraucherschutzverein hatte das Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil der Slogan fälschlicherweise den Eindruck erwecke, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne – und zwar innerhalb weniger Stunden, also nicht erst in fast zwei Tagen. Tatsächlich wirke das Medikament aber erst binnen 24 Stunden, und selbst dies nur bei sieben von 37 Probanden. Der Hersteller hielt dem entgegen, der Slogan begründe beim Verbraucher nur die Erwartung, dass der Durchfall binnen weniger Stunden spürbar gelindert sei. Das Mittel müsse nämlich zunächst in den Organismus gelangen, um nach Passieren des Magens im Darm seine Wirkung zu entfalten.

Vor Gericht setzte sich die Meinung der Verbraucherschützer durch. Sowohl das Landgericht Itzehoe wie auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hielten den Werbespruch für irreführend. Anfang Januar wies auch der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Herstellers zurück und bestätigte damit das OLG. „Der erwähnte Slogan stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe über die wesentlichen Merkmale der Ware dar“, erklären die OLG-Richter im Urteil. Er begründe in dem Adressaten „die – unstreitig enttäuschte – Erwartung“, dass der Durchfall binnen weniger Stunden vollständig beendet sei, also jegliche Symptome verschwunden seien. Diese Erwartung sei nicht schon dann erfüllt, wenn der Durchfall binnen weniger Stunden nur spürbar gelindert sei.

Zwar gestehen die Richter dem Hersteller zu, dass der maßgebliche Verbraucher wissen dürfte, dass das Mittel zunächst in den Organismus gelangen muss, um nach Passieren des Magens im Darm seine Wirkung zu entfalten. Dem Verbraucher sei aber nicht bekannt, dass auch die Linderung deshalb erst nach einigen Stunden beginne, mithin der Durchfall dann noch nicht vollständig beendet sein könne. Letztlich beschreibe der Begriff „Stoppen“ die Herstellung eines „Endzustandes“, keineswegs nur einen „Vorgang“ – schließlich „stoppt ein Auto nicht auch dann an einer Ampel, wenn es, während es an der Ampel vorbeifährt, immer langsamer wird (‚zielgerichteter Vorgang‘), sondern nur dann, wenn es schon an der Ampel wirklich stehen bleibt (‚Endzustand‘)“.


Juliane Ziegler