eHealth-Gesetz

Bundesärztekammer: Apotheker stärker einbinden

Berlin - 13.02.2015, 12:45 Uhr


Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft begrüßen die im neuen eHealth-Gesetz vorgesehene Einführung eines einheitlichen und strukturierten Medikationsplans. Stärker einbinden will die BÄK die Apotheker in die Dokumentation der Selbstmedikation. Ausweiten will die BÄK den Medikationsplan auf weitere Patientengruppen.

Nach Ansicht der BÄK sollte sich allerdings die Verpflichtung auf einen einheitlichen strukturierten Medikationsplan „am ehesten an die Softwarehersteller von Informationssystemen im Gesundheitswesen richten“, da derzeit noch für viele Anwender aufgrund der Geschäftspolitik der Anbieter eine Hürde hinsichtlich der Erstellung, Aktualisierbarkeit und Austauschbarkeit von Medikationsdaten bestehe. Auf Probleme mit dem Datenabgleich bei Arzneimitteln hatte bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Stellungnahme eindringlich hingewiesen. 

Konkret fehlt der BÄK eine Klarstellung, ob bei der Anzahl der Arzneimittel nur verschreibungspflichtige, zulasten der GKV verordnete Arzneimittel gemeint sind, oder ob hierzu auch die Selbstmedikation des Patienten gezählt wird. Ferner fehle die Klarstellung, ob nur in der Dauertherapie angewendete Arzneimittel berücksichtigt werden.

Medikationsplan nicht erst ab fünf Arzneimitteln

Die Festlegung einer Anzahl von fünf oder mehr Arzneimitteln als Voraussetzung für die Erstellung eines Medikationsplans hält die BÄK für „inhaltlich nicht begründbar“. Auch bei weniger als fünf gleichzeitig verordneten Arzneimitteln könnten vermeidbare Risiken bestehen. Die genannte Festlegung könne dazu führen, dass dem Patienten ein Medikationsplan vorenthalten werde. Ohne Berücksichtigung von Art und Anzahl der bestehenden Erkrankungen sei die medizinische Notwendigkeit einer Arzneimitteltherapie nicht allein anhand der Anzahl verordneter Arzneimittel beurteilbar. Laut BÄK solle der Medikationsplan für über 75-jährige Patienten mit mindestens einer Dauermedikation, für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder Lebererkrankung mit Dauermedikation erstellt werden und für alle Patienten mit drei und mehr in Dauermedikationen.

Ärztliche Aufgabe, aber...

Die BÄK und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft begrüßen die Festlegung der Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans als ärztliche Aufgabe. Dies trage der Tatsache Rechnung, dass der Nutzen des Medikationsplans für den Patienten vor allem daraus entstehe, dass der Arzt bei Kenntnis der vom Patienten eingenommenen Arzneimittel die Möglichkeit zur Optimierung der AMTS durch Anpassung der Verordnung habe. Der Hausarzt habe hierbei eine besondere Rolle und Verantwortung. Es sei aber zugleich sicherzustellen, dass auch mitbehandelnde/erstbehandelnde Fachärzte und, im Fall stationärer Krankenhausbehandlung, auch Krankenhausärzte von ihnen vorgenommene Arzneimitteltherapien dokumentierten.

Außerdem will die BÄK den Apothekern mehr Verantwortung übertragen. Es sei vorzusehen, „dass Selbstmedikationen, die die Patienten in der Regel ohne Kenntnis des Arztes und häufig auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einem Arztbesuch erwerben, vom Apotheker in den Medikationsplan eingepflegt werden“.


Lothar Klein


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