DAZ.online-Wochenschau

Cannabis für Kranke, Sonderregeln für die Pille danach, Pilze gegen alles

Stuttgart - 07.02.2015, 08:00 Uhr


Cannabis soll für bestimmte Patienten zur Kassenleistung werden, dazu soll es laut der Drogenbeauftragten der Bundesregierung noch dieses Jahr ein Gesetz geben. Ebenfalls per Gesetz müsse, wenn es von der Politik als notwendig erachtet wird, ein Werbeverbot für die „Pille danach“ erwirkt werden. Zumindest sieht das ABDA-Präsident Schmidt so. Gegen das Gesetz sind nach Auffassung der Behörden sogenannte Vitalpilze, die bei Potenzstörungen, Demenz, nachlassender Leistungsfähigkeit und Krebs helfen sollen, als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Mehr zu Cannabis, zur „Pille danach“ und den Pilzen, die gegen alles helfen sollen, sowie zu vielen anderen Themen aus der Apothekerwelt in unserer Wochenschau.

Cannabis für Schwerkranke. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CDU), will, dass Cannabis als Medizin mehr Menschen zur Verfügung steht. Zum einen müsse die Politik Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Lage bei Eigenanbau und Erwerb schaffen, zudem müssten bei Bedarf die Kosten von den Krankenkassen erstattet werden. Aus der eigenen Partei gab es für diese Forderung Rückendeckung. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, unterstützt den Vorstoß der Drogenbeauftragten, Cannabis mehr schwerkranken Patienten als Arzneimittel zur Verfügung zu stellen.

Sonderregeln für die Pille danach. Bislang ist die rezeptfreie „Pille danach“, die ab Mitte März verfügbar sein wird, ein ganz „normales“ OTC. Sonderregeln hinsichtlich der Publikumswerbung hält ABDA-Präsident Friedemann Schmidt aus medizinisch-pharmazeutischer Sicht für unbegründet. Die mögliche Begründung für ein Publikumswerbeverbot läge eher im gesellschaftspolitischen und politischen Bereich. Sonderregeln geplant sind hingegen bei der Erstattung. § 24a SGB V, der die Empfängnisverhütung betrifft, soll so geändert werden, dass eine Erstattung der Notfallkontrazeptiva für unter 20-Jährige auch nach der Entlassung aus der Rezeptpflicht noch möglich ist. Wann das geschieht, ist allerdings unklar. Bei der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt kurzfristig gestrichen.

Das Kreuz mit dem Kreuz. Grundsätzlich hat das Aut-idem-Kreuz keine Auswirkung, wenn es um Original- und Import-Arzneimittel geht. Doch es gibt jetzt eine Ausnahme, wenn es um Rezepte von Versicherten der Ersatzkassen geht.

Spielball der Pharmahersteller. Laut einem Test des NDR-Magazins „Markt“ lassen sich Apotheker zu sehr von Pharmaherstellern beeinflussen. Sie seien nur deren verlängerter Arm, hieß es. Mit von der Partie als Experte: Prof. Dr. Gerd Glaeske.

Retaxationen wegen Formfehlern. Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, zeigte Verständnis für den Ärger der Apotheker mit Retaxationen aufgrund von Formfehlern. Man wolle, dass diese abgeschafft werden, sagte sie auf dem Kooperationsgipfel, einem Treffen des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen.

Wunderpilze. Vitalpilze, die gegen nahezu jede Befindlichkeitsstörung und Erkrankung helfen sollen, werden als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Doch unter den ausgelobten Pilzen befinden sich auch solche, die aufgrund ihrer Konsistenz und ihres Geschmacks als Lebensmittel nie Verwendung finden würden.

Kein Zusatznutzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht für die oralen Antidiabetika Jardiance® (Empagliflozin) und Vokanamet® (Canagliflozin+Metformin) keinen Zusatznutzen gegenüber der bewährten Standardtherapie. Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seiner Dossierbewertung für das Neuroleptikum Lurasidon (Latuda® von Takeda). Bei der Schizophrenie-Behandlung biete es gegenüber Risperidon, Olanzapin oder Quetiapin XR keinen Zusatznutzen.

Doch keine Entwarnung an der Diebstahl-Front. Weitere gefälschte Arzneimittel könnten über den Parallelvertrieb aus Italien nach Deutschland gelangt sein. Dabei hatte im Oktober die italienische Arzneimittel-Zulassungsbehörde AIFA eigentlich vorsichtig Entwarnung gegeben.

Gefährliche NEM. Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, können unerwünschte Nebenwirkungen haben und dürfen daher nicht verkauft werden. Die Substanz findet sich in NEM zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder der Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit.

First-Line bei Psoriasis. Der Interleukin-17A-Inhibitor Secukinumab (Cosentyx) hat von der EU-Kommission als erstes Biologikum die Zulassung zur systemischen Erstlinientherapie von mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis bei Erwachsenen erhalten.


Julia Borsch