Überarbeiteter Gesetzentwurf

Verstärkter Austausch zur Korruptionsbekämpfung

Berlin - 04.02.2015, 19:38 Uhr


Zur Verstärkung der übergreifenden Zusammenarbeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen soll es künftig einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anschließender Meldepflicht geben. Das sieht der inzwischen den Verbänden und Organisationen zugeleitete und leicht überarbeitete Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor. An dem Austausch sollen Vertreter der Krankenkassen, der Kammern und der Staatsanwaltschaft beteiligt sein.

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen hätten einen organisatorischen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Vertreter der zuständigen Stellen Erfahrungen bei regelmäßigen Tagungen austauschen könnten, heißt es zur Erklärung in der Begründung zum Gesetzentwurf. Solche Treffen seien von den Kassen bisher schon in freiwilliger Initiative organisiert worden und ermöglichten den direkten fachlichen Austausch und die gemeinsame Abstimmung über das Vorgehen bei streitigen oder unklaren Fragestellungen. Der nunmehr in den Entwurf aufgenommene gesetzliche Auftrag „verstetigt diesen Austauschprozess, um die Tätigkeit der genannten Stellen zu intensivieren und zu vereinheitlichen“.

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit sollen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen regeln. Damit aber auch die Erfahrungen aus der disziplinar-, berufs- und strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung des Fehlverhaltens eingebracht werden kann, sind an diesem Austausch neben Vertretern der Kassen auch Vertreter der berufsständischen Kammern – also der (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und eventuell auch Organisationen der Pflegeberufe – sowie der Staatsanwaltschaft zu beteiligen. Den Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes sind anschließend die jeweiligen Tagungsergebnisse zu übermitteln.

Strafantragsrecht für Kassen

Darüber hinaus enthält der überarbeitete Entwurf eine – wenn auch bereits angekündigte – Änderung: Neben dem Verletzten selbst, berufsständischen Kammern und Berufsverbänden haben danach auch die Kranken- und Pflegekassen bzw. private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen ein Strafantragsrecht. Anfang der Woche hatte sich bereits angekündigt, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hier eine Nachbesserung forderte. Im Übrigen fordert der überarbeitete Entwurf weiterhin Haftstrafen von bis zu drei Jahren – in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren – oder Geldstrafen für Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Zu Skonti enthält er keine über die bisherigen hinausgehenden Angaben.


Juliane Ziegler


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