EU-Fusionskontrolle

GSK und Novartis: Genehmigung unter Auflagen

Berlin - 29.01.2015, 13:44 Uhr


Die Pharmakonzerne Novartis und GlaxoSmithKline (GSK) haben für ihren geplanten Mega-Deal weitgehend grünes Licht von der EU-Kommission erhalten. Novartis will die Krebs-Sparte des britischen Unternehmens übernehmen, GSK wiederum das Impfstoffgeschäft von Novartis – mit Ausnahme der Grippeimpfstoffe. Zudem wollen die beiden Konzerne ein neues Unternehmen gründen, das ihr OTC-Geschäft zusammenführt. Grundsätzlich wurden die Pläne zwar nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt – doch es gibt Auflagen.

Die Genehmigung der Übernahme der Krebssparte erfolgt unter der Auflage, dass Novartis die Rechte an zwei Krebsmitteln veräußert: dem BRAF-Hemmer LGX818 und dem MEK-Hemmer MEK162. Dabei handelt es sich um Stoffe, die die für das Wachstum und das Fortschreiten von Tumoren verantwortliche Zellproliferation hemmen. Die Kommission hatte zunächst Bedenken, dass das Vorhaben zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Innovation bei diesen Produkten führen könnte. Denn es hätte die Zahl der Unternehmen, die BRAF- und MEK-Hemmer für Hautkrebs entwickeln und vermarkten, von drei auf zwei verringert.

Zudem hätte es voraussichtlich zum Abbruch des klinischen Studienprogramms von Novartis für LGX818 und MEK162 geführt. Diese Stoffe werden derzeit auch für die Behandlung einer Reihe anderer Krebsarten, wie Eierstock-, Darm- oder Lungenkrebs, getestet. Diese Bedenken seien jedoch durch die Verpflichtungszusagen ausgeräumt worden, so die Kommission. So habe Novartis zugesagt, seine Rechte an MEK162 an dessen Entwickler und Lizenzgeber Array BioPharma Inc. („Array“) zurückzugeben und die Rechte an LGX818 an Array zu veräußern.

Impfstoffe und OTC-Joint-Venture

Auch die Genehmigung im Hinblick auf das Impfstoffgeschäft und das OTC-Joint-Venture ist an die Auflage gebunden, dass es in beiden Geschäftsbereichen zu Veräußerungen kommt. Anderenfalls, so fürchtete die Kommission, würde durch das Vorhaben ein wichtiger Wettbewerber ausgeschaltet, was für die europäischen Verbraucher zu Preissteigerungen hätte führen können. Diese Bedenken bezogen sich zum einen auf Meningitis- und Diphterie-/Tetanus-Impfstoffe, zum anderen auf Gesundheitsprodukte zur Raucherentwöhnung und zur Behandlung von Lippenherpes, Erkältungen und Fieber sowie Schmerzen.

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich GSK zu verschiedenen Maßnahmen hinsichtlich der Impfstoffe verpflichtet. Aber auch im OTC-Segment muss einiges verschoben werden. So muss GSK unter anderem sein Raucherentwöhnprodukt NiQuitin im EWR und in der Türkei veräußern, ebenso das Erkältungs- und Fiebermittel und Coldrex im EW. Novartis muss seine Lippenherpes-Produkte Fenivir, Pencivir, Vectatone und Vectavir im EWR und in der Türkei veräußern, ebenso eine befristete Lizenz für Fenistil im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden. Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgt jetzt unter der Bedingung, dass die Zusagen in vollem Umfang eingehalten werden.


Kirsten Sucker-Sket


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