Referentenentwurf in Ressortabstimmung

Korruption im Gesundheitswesen wird bestraft

Berlin - 28.01.2015, 09:02 Uhr


Für Korruption im Gesundheitswesen könnte es schon bald einen eigenen Straftatbestand geben. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Hause von Justizminister Heiko Maas ist nun in der Ressortabstimmung. Er sieht Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für Bestechlichkeit und Bestechung vor. Bis Freitag müssen die Ressorts sich geäußert haben. Nächste Woche erhalten dann die Verbände und Länder den Referentenentwurf zur Stellungnahme.

Das strafbewehrte Verbot soll sich auf alle Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung erstrecken – also insbesondere Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Gesundheitsfachberufe wie Krankenpfleger und Physiotherapeuten. Strafbar macht sich danach in Zukunft etwa derjenige, der bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Überweisung von Patienten Gegenleistungen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Umgekehrt macht sich auch der strafbar, der eine Gegenleistung anbietet oder gewährt.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, heißt es im Entwurf. Wegen der großen wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Gesundheitswesens sei korruptiven Praktiken auch strafrechtlich entgegenzutreten. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie frei von unzulässiger Einflussnahme behandelt würden.

Hintergrund des Vorhabens ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor gut zwei Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Unter Schwarz-Gelb war der Vorstoß für eine Neuregelung gescheitert. Im Juli 2014 setzte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) das Thema erneut auf die politische Agenda, indem er den von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiterentwickelte.


Juliane Ziegler


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