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Rx oder nicht Rx, das ist die Frage ...

10.01.2015, 07:00 Uhr


Die Europäische Kommission hat die Rezeptpflicht für das Notfallkontrazeptivum Ulipristal aufgehoben - doch ab wann nun die Rezeptfreiheit gilt, ist unklar.

 „Pille danach“ nicht mehr rezeptpflichtig. Die Europäische Kommission hat die Rezeptpflicht für das Notfallkontrazeptivum Ulipristal (ellaOne®) aufgehoben. Klarheit, wann das Präparat nun rezeptfrei in der Apotheke abgegeben werden kann, besteht allerdings nach wie vor nicht. Während die ABDA davon ausgeht, dass auch für die ellaOne®-Abgabe ohne Rezept die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert werden muss, bleibt der Hersteller HRA bei der Auffassung, dass sein Präparat ab sofort rezeptfrei verkauft werden darf. Um ab sofort eine rezeptfreie Abgabe in der Apotheke zu ermöglichen, muss die Abgabe von Packungen mit Rx-Kennzeichnung ohne Rezept genehmigt werden. Im Bundesgesundheitsministerium gibt es keine einhellige Rechtsauffassung – man sei aber um eine schnelle Regelung bemüht. 
Das Notfallkontrazeptivum Levonorgestrel in der PiDaNa®, das das Bundesgesundheitsministerium auch von der Rezeptpflicht befreien will, bleibt vorerst weiterhin rezeptpflichtig. 

Groß sind die Sorgen, wie eine qualitativ hochwertige Beratung in der Apotheken zum das Notfallkontrazeptivum Ulipristal gewährleistet werden kann. Wir haben die wichtigsten Punkte für die Beratung zusammengestellt.

Kontrovers diskutiert wird die Abgabe von Notfallverhütungsmitteln über Versandapotheken, da es sich um ein zeitkritisches Notfallpräparat, das nicht auf „Vorrat“ eingekauft werden sollte, und das zudem eine intensive Beratung vor der Abgabe erfordert.

Chinin wird verschreibungspflichtig. Seit Langem wird über die Verschreibungspflicht von Chinin diskutiert. Nach der aktuellen Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wird Chinin nun vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt. Diese Neuregelung tritt mit einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft. Limptar® N 200 mg Filmtabletten darf ab dem 1. April 2015 nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden.

 

Esomeprazol jetzt auch nach AMVV rezeptfrei. Zum 1. Januar 2015 wurde Esomeprazol partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen. Bereits seit 1. August 2014 ist mit Nexium® Control ein rezeptfreies Esomeprazol-Präparat erhältlich, da es eine zentrale Zulassung zur Kurzzeitbehandlung von Refluxsymptomen bei Erwachsenen besitzt - ohne Verschreibungspflicht. Somit war bisher nur für Nexium® control (aber nicht für andere Esomperazol-haltige Präparate) in dieser Indikation in allen EU-Staaten der Vertrieb als OTC-Arzneimittel möglich.

 

DoloVisano® vorsorglich zurückgerufen. DR. Kade hat DoloVisano® Tabletten (Methocarbamol) jetzt offiziell zurückgerufen. Grund ist eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Es hatte bereits Mitte Dezember 2014 angeordnet, dass die vom BfArM aufgehobene Zulassung für das Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ab sofort nicht mehr genutzt werden kann. Seitens des Herstellers erfolgte zunächst aber kein offizieller Rückruf.

 

Nicht optimaler Grippeimpfstoff. Der Grippeimpfstoff dieser Saison wirkt offenbar nicht optimal. Bei einem der drei derzeit zirkulierenden Virentypen müsse mit einer schwächeren Wirksamkeit gerechnet werden, teilte das Robert Koch-Institut mit. Dieser A(H3N2)-Typ sei für gewöhnlich besonders stark verbreitet. Da die Impfstoffe aber vor den anderen Viren schützten, werde eine Immunisierung trotzdem empfohlen.

 

Hochschullehrer setzen auf breites Pharmaziestudium. In diesem Jahr wird intensiv über die Ausgestaltung des Pharmaziestudiums diskutiert werden. „Ein ‚Weiter so‘ darf und wird es hier nicht geben“, machte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bereits klar. Er will, dass die Ausbildung viel stärkeren Bezug zur öffentlichen Apotheke und der Versorgung der Patienten nimmt. Gegenwind erhält er von den Hochschullehrern. Sie sind zu Änderungen bereit – pochen aber auf die Beibehaltung des Grundkonzepts: eine breite Ausbildung. An diesem Grundkonzept dürfe nicht gerüttelt werden.

 

Briten gegen Arzneifälschungen im Onlinehandel. Die britische Arzneimittelbehörde hat im letzten Jahr mehr als 1600 Webseiten schließen lassen, über die illegal Arzneimittel beworben und verkauft wurden. Vollstreckungsbeamte beschlagnahmten Präparate mit einem Wert von mehr als drei Millionen Pfund, der Großteil kam aus Indien und China. Auch Online-Videos mit illegaler Werbung für Arzneimittel wurden im letzten Jahr verschärft ins Visier genommen und 19.000 aus dem Internet entfernt.

 

Rauchwarnmelder im Nachtdienstzimmer. Inzwischen gilt in den meisten Bundesländern die Rauchwarnmelderpflicht für Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Räumen. Der Hessische Apothekerverband und die LAK Baden-Württemberg wiesen darauf hin, dass das Nachtdienstzimmer sowie der Rettungsweg aus der Apotheke mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

 

Ebola weiter außer Kontrolle. Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen teilweise zurückgeht, ist Hilfe weiterhin dringend nötig. Nach Angaben der WHO sind bislang insgesamt 8235 Menschen an Ebola gestorben. 20.712 Menschen sind in den drei am stärksten betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone infiziert. Für einen Ebola-Impfstoff ist die klinische Phase-I-Studie zur Erstanwendung beim Menschen angelaufen. 

 

BtM-Schrank geklaut. Für einige Apotheken startete das neue Jahr gar nicht gut. In Duisburg wurde einer Apotheke ein Tresor mit Betäubungsmitteln entwendet, in Kassel gab es bereits zwei Raubüberfälle. Der Täter bedrohte eine Angestellte mit einer Pistole und forderte das Geld aus der Kasse. Er flüchtete mit dem Bargeld, wurde aber von der Polizei, die sofort zum Tatort kam, festgenommen. 


Dr. Carolina Kusnick


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