Substitutionsausschlussliste

Hecken: Apotheker-Kritik nicht nachvollziehbar

Berlin - 16.12.2014, 14:36 Uhr


Die Substitutionsausschlussliste hat die Apotheken heftig erwischt. Vor allem die Rezepte über Levothyroxin-Präparate machen ihnen in der Praxis zu schaffen. Und so ist es kaum verwunderlich, dass sie sich eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Liste gewünscht hätten. Doch sie war von einem Tag auf den anderen gültig und zu beachten. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, meint jedoch: „Mit Blick auf den Verfahrensverlauf und diese überaus ansehnlichen Zeitspannen ist der Ruf nach einer Vorbereitungszeit für die Umsetzung kaum nachvollziehbar“.

Pharmazeutische Bedenken können bei den Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste nicht mehr geltend gemacht werden. Wer dieses Instrument zuvor ernst genommen hat, hat derzeit erhebliche Probleme in der Apotheke. Die Ärzte verordnen schließlich nicht von einem Tag auf den anderen klarer und bedachter. Doch eine Substitution ist bei den fraglichen Arzneimitteln nicht mehr möglich, auch eine Wirkstoffverordnung muss zurück zum Arzt wandern, damit der Patient versorgt werden kann. Überdies ist die Software noch nicht angepasst. Eine Situation, die derzeit viele Apotheker zum Verzweifeln bringt. Doch Hecken fehlt hierfür das Verständnis. 

„Die Kritik der Apothekerschaft ist für mich nicht nachvollziehbar, geht an den Tatsachen vorbei und verunsichert ohne Not Patientinnen und Patienten“, so der G-BA-Vorsitzende. Die Wirkstoffliste sei bereits am 18. September 2014 beschlossen worden und sodann nach Nichtbeanstandung durch den Bundesgesundheitsminister am 10. Dezember 2014 in Kraft getreten. „Die Substitutionsausschlussliste ist keine überraschend verabschiedete Neuregelung, die für niemanden im Vorfeld zu erahnen war“, erklärt Hecken. Vielmehr sei sie lange und intensiv vorbereitet worden. „Es war für jeden im System erkennbar, dass eine solche Zusammenstellung erfolgen wird und über die Beschlussfassung wurde in den Fachmedien umfangreich berichtet“.

Der Ruf nach einer Übergangsfrist wundert Hecken „umso mehr, als dass die Apotheker vor der gesetzlichen Beauftragung des G-BA eine nicht unerhebliche Zeit – wenn auch erfolglos – selbst mit der Erstellung einer Substitutionsausschlussliste betraut waren“. Aber die Forderung überrasche ihn auch deshalb, weil die Regelung dem Patientenschutz diene. „Denn die Festlegung, welche Arzneimittel nicht ausgetauscht werden dürfen, verbessert die Therapiesicherheit für Patientinnen und Patienten. Die bedingungslose und zügige Umsetzung der Regelung erscheint auch aus dieser Sicht mehr als geboten. “


Kirsten Sucker-Sket


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