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Ruhende Arzneimittelzulassungen
Schmidt: Apotheker müssen früher informiert werden
Trotz der ruhenden Zulassungen zahlreicher Arzneimittel stellen die Apotheken die Versorgung der Patienten weiterhin sicher – mit hohem pharmazeutischem Engagement, aber auch mit großem logistischem und betriebswirtschaftlichem Aufwand. Damit die Apotheken nicht auch noch Gefahr laufen, retaxiert zu werden, hat sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband auf ein Vorgehen verständigt. Dies gibt die ABDA per Pressemeldung bekannt. Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt meldet sich jetzt zu Wort.
Viele Apotheker haben angesichts der unübersichtlichen Situation infolge der Ruhensanordnungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auf ein Statement von Schmidt gewartet. Freitagnachmittag ist es so weit: „Der aktuelle Vorfall ist letztlich eine Konsequenz aus der fortgeschrittenen Globalisierung im Bereich der Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln“, erklärt der ABDA-Präsident. Diese Globalisierung habe eine neue Unübersichtlichkeit geschaffen – deren Folgen brächten nicht nur für Patienten Verunsicherung. „Sie sind auch und gerade für die Apotheken, die Verantwortung für eine sichere und hochwertige Arzneimittelversorgung tragen, völlig unbefriedigend. Diese müssen jetzt zusätzlichen Verwaltungsaufwand schultern und mit juristischen Unwägbarkeiten und wirtschaftlichen Risiken umgehen, wenn sie Patienten mit Alternativen zu den Arzneimitteln versorgen wollen, deren Zulassung ruht“.
Schmidt weiter: „Eine Konsequenz aus dem aktuellen Vorfall muss sein, dass die Kontrollmöglichkeiten für Behörden und verantwortliche Stellen verbessert werden. Unter anderem sollten wir zu einer Regelung kommen, die sicherstellt, dass die berufsständischen Einrichtungen der Apotheker früher und vollständiger darüber informiert werden, wenn das Ruhen von Zulassungen für Arzneimittel im größeren Maßstab angeordnet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Apotheken vor Ort rechtzeitig informiert werden können, um die Verunsicherung von Patienten abzufangen und eine gute Arzneimittelversorgung zu garantieren."
DAV: Retax-Risiko minimiert
Darüber hinaus teilt der DAV mit, dass er sich mit dem GKV-Spitzenverband verständigt habe, wie mit Rezepten in der Apotheke verfahren werden soll, wenn z.B. ein Rabattarzneimittel aufgrund einer ruhenden Zulassung nicht abgegeben werden darf.
Dazu der DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Verordnet der Arzt ein vom Ruhen der Zulassung betroffenes Arzneimittel, darf dieses nicht mehr abgegeben werden. Es ist stattdessen nach 'aut idem' eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben, sofern nicht ein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist. Kann 'aut idem' nicht eingehalten werden, muss der Arzt kontaktiert werden, damit dieser eine Änderung der Verordnung vornimmt, oder ein neues Rezept ausstellt. Wäre das Rabattarzneimittel vom Ruhen der Zulassung betroffen, ist das Sonderkennzeichen für Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels aufzudrucken und mit der Dokumentation 'Nichtabgabe wegen Ruhen der Zulassung' zu versehen."
Becker ist sicher: „Mit dieser Regelung haben wir wenigstens das Retaxationsrisiko minimiert und weitere Belastungen von den Apotheken ferngehalten“.
Berlin - 12.12.2014, 16:25 Uhr