Massen-Abmahnungen bei Apotheken

Becker/Wagner geben auf – Brücken-Apotheke schließt

Stuttgart - 09.12.2014, 17:50 Uhr


Das Abmahn-Duo Becker/Wagner gibt auf. In einem „Rundfax“ erklärt der Rechtsanwalt Becker „alle ausgesprochenen Abmahnungen für gegenstandslos“ und zieht „diese hiermit sofort zurück“. Der Apotheker Wagner schließt seine Apotheke.

Wagner sei aufgrund von „personellen Schwierigkeiten außer Stande (…), den geordneten Betrieb der Apotheke dauerhaft aufrecht zu erhalten. Er wird seine Geschäfte deshalb umgehend einstellen müssen“, heißt es in dem DAZ.online vorliegenden „Rundfax“ seines Anwalts Becker. Wem dieses Fax im Einzelnen geschickt wurde, ist bisher unklar.

Das Interesse Wagners „an der Herstellung von fairen Marktverhältnissen“ sei erloschen, da Wagner den Antrag auf eine Versandhandelserlaubnis „auf Empfehlung der zuständigen Behörde“ zurückgenommen habe. Damit sei die zu Anfang gegebene Aktivlegitimierung für die Abmahnungen entfallen. „Wir erklären auf Weisung unseres Mandanten damit alle ausgesprochenen Abmahnungen für gegenstandslos und ziehen diese hiermit sofort zurück“, schreibt Becker. Dies sei aber mit keinem Anerkenntnis eines Rechtsgrunds verbunden. „Ebenso wird davon ausgegangen, dass keine weiteren Ansprüche gegen unseren Mandanten bestehen“, heißt es weiter.

Sollten einzelne Apotheker bereits die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben und „einzelne Beträge in den letzten Tagen angewiesen sein“, so würden diese zurückgezahlt.

Schadenersatzansprüche gegen Wagner/Becker bleiben bestehen

Beim Deutschen Apotheker Verlag (apotheken.de) hat man noch nichts Offizielles von Becker gehört oder geschickt bekommen. Auch den beiden Rechtsanwälten Dr. Kieser und Dr. Saalfrank, die mit Hunderten von apotheken.de-Fällen betraut sind, ist bislang noch keine Erklärung zugegangen.

Keine Auswirkungen hat das „Rundfax“ von Rechtsanwalt Becker auf die bei der Staatsanwaltschaft Leipzig eingegangenen Strafanzeigen wegen (versuchten) gewerbsmäßigen Betrugs, (versuchter) Nötigung und (versuchter) Gebührenüberhebung. Unberührt davon bleiben auch die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen Wagner und Becker.


Dr. Benjamin Wessinger


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