Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.12.2014, 08:00 Uhr


Sieht so eine kuschelige Vorweihnachtszeit aus? Ein Apotheker (naiv?) und ein Advokat (dreist!) treten eine Abmahnwelle los. Beim Null-Retax zeigen sich Kassen knallhart. Bei TV-Sendungen über Arzneimittel denkt man schon gar nicht mehr an den Apotheker. Beim Skonto umso mehr, da könnte es bald eng werden. In der Nachtdienstzusammenarbeit von Ärzten und Apotheker knirscht es. Auf der ABDA-Agenda fürs neue Jahr steht dasselbe Programm wie in diesem Jahr. Nur das ist neu: Hurra, wir bauen uns ein ABDA-Haus!

1. Dezember 2014

Kassen machen zwar gerade Minus, 740 Mio. Euro sollen es in den ersten drei Quartalen 2014 gewesen sein, aber keine Sorge, wir müssen noch nicht für sie sammeln. In den Kassenbunkern lagern noch satte 16 Milliarden Euro, die Finanzsituation sei weiterhin stabil, heißt es. Na, da sind wir aber erleichtert.

Und dennoch, in Sachen Null-Retax zeigen sich die Kassen knallhart. In einer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, in dem u. a. festgelegt werden soll, dass sich Apotheker und Kassen auf Regeln für Retaxationen einigen, beharrt der GKV-Spitzenverband darauf, dass Ausnahmen bei Formfehlern nicht zu großzügig ausgelegt werden können. Dazu sollte das Gesetz Formulierungen enthalten, um eine Einigung zu erleichtern. Mein liebes Tagebuch, das klingt nicht nach kuscheligem Vorweihnachtsabend, der Deutsche Apothekerverband muss sich da warm anziehen.

In der ARD-Sendung „Hart aber fair“ standen Arzneimittelnebenwirkungen im Mittelpunkt. Eingeladen waren Ärzte, ein Politiker, eine Journalistin und ein Fachanwalt. Einen Pharmazeuten, per Definition Fachfrau bzw. Fachmann für Arzneimittel, suchte man allerdings vergeblich in dieser Talkrunde. Das kritisierte auch Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands. Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, dass man bei diesem Thema auf einen Pharmazeuten verzichtete. Stimmt, mein liebes Tagebuch. Man kann darin Methode sehen. Mindestens genauso schlimm ist, wenn man nicht an Apotheken gedacht hat – vielleicht weil sie in den Köpfen der Fernsehmacher keine Rolle mehr spielen? Weil man sie nicht mit fachlichen Themen verbindet, sondern nur mit Schubladen, Rabatten, Marketing und Verkaufen? Das wäre eine böse Entwicklung. Da sollte sich mal der Think Tank der ABDA (ups, gibt’s den überhaupt?) Gedanken machen, was versäumt wurde und wie man hier gegensteuern kann. Immerhin, die Diskussionsrunde knüppelte nicht auf Apotheker ein – sie spielten einfach keine Rolle.

2. Dezember 2014

Jetzt auch mit offiziellem Segen: Celesio ist eine hundertprozentige Tochter des US-Healthcare-Unternehmens McKesson. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen beiden Unternehmen genehmigt. Der Weg sei frei für ein weltweit führendes Unternehmen im Einkauf und in der Distribution von Arzneimitteln, schwadronierte nach amerikanischer Art John H. Hammergren, Chef von McKesson. Und die Rede war von erhöhter Effizienz der Lieferkette, von einem optimierten weltweiten Einkauf und einem breiten Angebot an innovativen Produkten, Technologien und Serviceleistungen – hach, mein liebes Tagebuch, und überall hört man Glöckchen klingen. Was hätte wohl der der alte Gehe dazu gesagt? Sein Unternehmen bei den Amis!

Gespart wird auch im Kleinen: Pharmazeutische Hersteller gehen immer häufiger dazu über, die Rechnungen bei Direktbestellungen auf die elektronische Form umzustellen, also papierlos, ohne Postzustellung. Wer die Rechnung dennoch auf Papier haben möchte, zahlt einen Euro. Einige Apotheken wollen das nicht mitmachen und verzichten auf Direktbestellungen. Kann man machen. Aber auf Dauer wird‘s wohl wenig helfen: Die Welt verlagert sich in das Netz der Bits und Bytes. Also, dicke Festplatte anschaffen und alles elektronisch speichern.

3. Dezember 2014

Ein Abmahn-Tsunami rollt über Deutschlands Apotheken. Apotheker Hartmut Wagner, Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall, und Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig überziehen Tausende von Apotheken (es sollen rund 3000 sein) mit einer Abmahnung. Angeblich sollen die Internetauftritte der Apotheken fehlerhaft sein. Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 2600 Euro zahlen. Wer sich drauf einlässt und binnen fünf Tagen zahlt, soll mit 2100 Euro wegkommen. Mein liebes Tagebuch, ein Apotheker! Vielleicht sollte dahinter besser ein Fragezeichen stehen: ein Apotheker? Warum macht ein „Kollege“ so etwas? Geldsorgen? Gilt auch hier: Der größte Feind des Apothekers ist mal wieder der Apotheker? Oder steckt der Advokat dahinter? Hoffen beide auf das schnelle Geld? Angenommen, wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten die Unterlassungserklärung unterschreiben würden, um keinen weiteren Ärger zu bekommen, dann flössen hier im Handumdrehen 630.000 Euro auf das Konto – tja, von wem?

Glauben die beiden wirklich, die Apotheken und mit ihnen die Verlage, über die die Websites laufen, wehren sich nicht und schöpfen nicht alle Rechtsmittel aus? Wie naiv kann man sein?

Mein liebes Tagebuch, ich war am Nikolaustag in Schwäbisch Hall und machte mich auf den Weg zur Brücken-Apotheke, um Wagner zu sprechen. Aber die Apotheke war samstags geschlossen. Ich hörte mich bei Kolleginnen und Kollegen in Schwäbisch Hall um. Sie können das Verhalten ihres Mitwettbewerbers nicht verstehen (siehe auch meine Tagebuchnotizen vom Nikolaustag).

Weil’s wichtig ist, hier noch mal zur Beruhigung der Betroffenen: Mit der Angelegenheit betraute Anwälte warnen, den vorgeschlagenen Vergleich zu unterschreiben. Ebenso wenig sollte die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Sie gehen von rechtsmissbräuchlichem Verhalten aus und empfehlen Betroffenen, Ruhe zu bewahren. Für betroffene apotheken.de-Kunden übernehmen Dr. Timo Kieser von der Kanzlei Oppenländer in Stuttgart und der Kölner Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank die außergerichtliche Vertretung. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass hier Justitia rasch für Ordnung sorgt.

4. Dezember 2014

Diese Entscheidung der Schweizer hat was: Der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments hat entschieden, dass Schweizer Apotheken künftig bestimmte Rx-Arzneimittel ohne Rezept abgeben dürfen. Eine Liste, welche Arzneimittel ohne ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen, legt noch der Bundesrat fest. Was diese Entscheidung zusätzlich sympathisch macht: Voraussetzung für die apothekerliche Rx-Abgabe ohne Rezept ist, dass der Apotheker bzw. die Apothekerin vor der Abgabe persönlichen Kontakt mit dem Kunden hatte, ein Beratungsgespräch ist also Pflicht. Mein liebes Tagebuch, damit sind Versandapos außen vor.

Da könnte es für die eine oder andere Apotheke möglicherweise finanziell enger werden: Die Wettbewerbszentrale will in einem Musterprozess klären lassen, in welchem Rahmen Skonti überhaupt zulässig sind. Dürfen Skonti den prozentualen Höchstzuschlag der Großhändler von 3,15 Prozent überschreiten? Vor allem der Jungspund-Großhandel AEP, der transparent damit wirbt, 2 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto zu geben (macht insgesamt also mehr als 3,15 Prozent an Vorteilsgewährung), ist in die Schusslinie gekommen. Er vermutet das „Großhandels-Monopol“ hinter dem juristischem Angriff. Jetzt wird geklärt, wie hoch das Skonto überhaupt sein darf. Juristen sind sich da noch nicht einig. Es ist halt immer das Gleiche im Leben: wenn man etwas überzieht...

5. Dezember 2014

Hurra, wir bauen uns ein Haus! Könnte es schon bald aus der Jägerstraße tönen. Zumindest hat die ABDA sieben vom Makler präsentierte Objekte mal in die engere Auswahl genommen, vier davon sind Bauvorhaben. Und so deutet doch viel darauf hin, dass man sich ein neues Häuschen zu Weihnachten schenkt, zumindest gedanklich. Es wird sich wohl noch bis zum Sommer hinziehen, bis die endgültige Entscheidung fällt, aber so als Richtung kann man, wenn man den ABDA-Präsidenten richtig interpretiert, wohl annehmen, dass gebaut wird. Und das ABDA-Palais in der Jägerstraße verkauft wird. Jedenfalls soll’s zügig gehen. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass dieses Mal andere Kriterien fürs Apothekerhäusle den Ausschlag geben, gell?

Die Kassenärzte sollen sich beim Notdienst besser mit Kliniken, Rettungsstellen und den Apotheken abstimmen, steht im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, was ja auch vernünftig klingt. Doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte darauf mit Ablehnung, was überhaupt nicht vernünftig klingt. Laut ABDA-Präsident Schmidt soll sich diese Ablehnung allerdings nicht auf die Kooperation mit der Apothekerschaft beziehen. Es gehe den Ärzten vielmehr um die Vermischung zwischen stationärem und ambulantem Bereich. Na, das wollen wir mal so hoffen. Andererseits, man kann natürlich schon mal drüber nachdenken, ob man den Ärztenotdienst an manchen Orten besser mit dem Apothekennotdienst synchronisiert.

Da hat sie sich was vorgenommen, unsere liebe ABDA: 2015 soll sich die ABDA-Arbeit schwerpunktmäßig um die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation drehen (ist dringend notwendig), die Stärkung der Beteiligung des Berufsstandes an zentralen Steuerungselementen der Versorgung (was immer das nun heißen mag) sowie die Aus-, Weiter- und Fortbildung (die Hochschulen jauchzen schon). Mein liebes Tagebuch, wenn wir uns recht erinnern, stand dies alles schon in diesem Jahr auf der Agenda, oder? Wir hörten von der Arbeit an den Honorarsätzen für Rezepturen und BtM, von einer stärkeren Einbindung der Apotheker in die Arzneiversorgung und einer Neugestaltung der Ausbildung und vom Ausbau der Fortbildung. Ach ja, manche Themen sind halt Dauerbrenner. Aber irgendwann sollte auch mal was rauskommen. Trotzdem good luck, ABDA, vor allem bei den Gesprächen mit den Hochschulen über die neue Ausgestaltung des Pharmaziestudiums. Vermutlich sind da bei manchen Hochschullehrern ein paar Widerstände zu überwinden.


Peter Ditzel


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