Weitere 250.000 Euro Ordnungsgeld

DocMorris: Teure Prämien-Treue

Berlin - 21.11.2014, 14:19 Uhr


Es war nur eine „Luftblase“: Wer glaubte, die holländische Versandapotheke DocMorris beuge sich den diversen gerichtlichen Entscheidungen, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen sie erwirkt hat, irrte. DocMorris lässt das gerichtliche Unterlassungsgebot, keine 20 Euro-Prämien mehr auszuloben, kalt. Und so hat das Landgericht Köln nun abermals ein Ordnungsgeld gegen die Niederländer verhängt. Mittlerweile summieren sich die Ordnungsgelder auf 850.000 Euro.

Im Mai 2013 hatte das Landgericht Köln DocMorris untersagt, für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check eine Geldprämie von bis zu 20 Euro anzubieten oder zu gewähren, wenn dies im Zusammenhang mit einer Rezepteinlösung steht. Doch auch in der Folge warb DocMorris mit dieser Prämie – wenn auch nicht mehr offensichtlich auf seiner Webseite. Es wurde ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt, ein weiteres Ordnungsgeldverfahren lief, als die Apothekerkammer durch eine Apothekerin auf einen erneuten Verstoß aufmerksam gemacht wurde. Die Zeugin hatte bei DocMorris eine Testbestellung durchgeführt und dabei einen entsprechenden Werbeflyer erhalten – Unterlagen, die sie dem Gericht als Beweis vorlegen konnte.

Nun hat das Gericht offensichtlich genug. Es hat abermals ein Ordnungsgeld festgesetzt. 250.000 kommen damit zu den bereits rechtskräftig festgesetzten in Höhe von 600.000 Euro hinzu. „Die im zweiten Ordnungsgeldbeschluss vom 22.01.2014 geäußerte Erwartung der Kammer, die Schuldnerin habe sich letztendlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt, weswegen die Kammer von der Festsetzung eines noch höheren Ordnungsgeldes abgesehen hat, hat sich als ‚Luftblase‘ erwiesen“, heißt es im Beschluss vom 18. November 2014.

Auch der dritte Verstoß sei „bewusst und absichtlich“ erfolgt. Der Einwand von DocMorris, der Verstoß sei ein einmaliges Versehen gewesen, werde durch die von der Zeugin vorgelegten Unterlagen widerlegt. Es sei „lebensfremd“, dass die Werbeunterlagen „nur und ausschließlich und dazu noch versehentlich“ an die Zeugin versandt worden sind. Derartige Werbeunterlagen würden nicht für einen Kunden gedruckt, sondern um die flächendeckend an Alt- und Neukunden zu versenden, so die Richter.

Straferschwerend komme bei diesem Beschluss hinzu, dass DocMorris bislang noch keines der Ordnungsgelder bezahlt hat – obwohl an der Zahlungsfähigkeit der Apotheke keine Zweifel bestehen dürften. Mittlerweile ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln damit betraut, die Ordnungsgelder einzuziehen. Sollte dies weiterhin nicht glücken, wird es auf Ordnungshaft für einen DocMorris-Vorstand hinauslaufen.

Bei der Kammer ist man über den Beschluss erfreut. Nach diesem Erfolg seien alle Apotheker „eingeladen“, die Kammer auf möglich weitere Verstöße von DocMorris oder anderen Versandapotheken aufmerksam zu machen. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer in den DocMorris-Verfahren vertritt, stellt sich mittlerweile die Frage, „wie lange es sich deutsche Krankenkassen noch erlauben können, mit Leistungserbringern, die keinerlei Bereitschaft zeigen, sich an Recht und Gesetz zu halten, zusammenzuarbeiten ohne hier eine Mitverantwortung zu tragen.“


Kirsten Sucker-Sket


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