VSA zum Spiegel-Bericht

Anonymisierung der Rezeptdaten gesetzeskonform

Berlin - 21.11.2014, 09:59 Uhr


Mit einer ausführlichen Stellungnahme hat das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA auf den neuerlichen Bericht von „Spiegel online“ über Datenschutzprobleme beim Umgang mit Rezeptdaten reagiert. Darin weist das Rechenzentrum den Vorwurf der „Verschleierung“ zurück. Das von der VSA eingesetzte Verfahren zur Anonymisierung von Rezeptdaten entspreche den gesetzlichen Vorgaben.

Der Spiegel online-Beitrag greife zum wiederholten Male Verschlüsselungsverfahren der VSA aus der Vergangenheit auf und verbinde damit Vorwürfe beim Umgang mit Rezeptdaten. Dagegen habe die VSA bereits erfolgreich einstweilige Verfügungen erwirkt. Schon 2013 hätten die Gerichte bestätigt, dass die Vorwürfe unzutreffend seien. 

Das Verschlüsselungsverfahren SHA 256 sei bei Einführung in der angewendeten Form und innerhalb der angewendeten Prozesse ein gängiges, geeignetes und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) positiv bewertetes Mittel zur Datenverschlüsselung gewesen. Im Rahmen turnusmäßiger Überprüfungen aller angewendeter Verfahren und nach Kenntnis über aktuellere und dem SHA 256 überlegene Verfahren seien die verwendeten Schlüssel in 2012 angepasst worden. Alle mit der bis dahin angewendeten Methode verschlüsselten Daten seien beim Empfänger gelöscht worden. Das Löschprotokoll sei dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht übermittelt worden. „Die Behauptungen, die Löschung sei nicht erfolgt, sind unzutreffend“, so VSA.

In allen Angelegenheiten zum Thema Datenschutz stehe die VSA seit Jahren in engem Austausch mit dem zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und lege größten Wert auf vollständige Gesetzeskonformität, die das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bestätige.

Darüber hinaus sei 2014 seitens der VSA ein Gutachten beim Fraunhofer Institut in Auftrag gegeben worden. In dieser wissenschaftlichen Untersuchung hätten Experten mehrere Monate vor Ort den Prozess zur Datenlieferung von anonymisierten Verordnungsdaten analysiert. VSA: „Als Ergebnis wurde auch hier festgestellt, dass das bei der VSA eingesetzte Verfahren zur faktischen Anonymisierung von Rezeptdaten den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“


Lothar Klein