Resolution der Pharmazieräte

Das Ende der Melamin-Fantaschalen?

Stuttgart - 17.11.2014, 10:38 Uhr


Ihre Jahrestagung ist zwar schon etwas her, doch nun hat die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) ihre dort Anfang Oktober beschlossene Resolution veröffentlicht. Darin findet sich eine Liste der Geräte, die für die Rezeptur-Herstellung in der Apotheke vorhanden sein müssen. Neben altbekanntem wie einem geschlossenen Rührsystem und verschiedenen Waagen fallen vor allem Fantaschalen aus Glas oder Metall auf.

Die bisher gebräuchlichen Fantaschalen und Pistille aus Melaminharz „ab- und desorbieren manche Arzneistoffe mit der Gefahr der Kreuzkontamination (z.B. Dithranol, Rifampicin, Vioform, Steinkohlenteer;  vgl. Verfärbung)“, heißt es in der Resolution vom 1. Oktober 2014. Ferner sei Melaminharz nicht säurefest und nur bis zu einer Temperatur von 70 °C hitzebeständig. Deswegen fordert die Resolution, dass in jeder Apotheke Fantaschalen mit geeignetem Pistill aus Glas oder Metall vorhanden sein müssen.

Außerdem auf der Liste der Geräte, die die Pharmazieräte in den Apotheken erwarten: Autoklav (Laborautoklav), geschlossenes Rührsystem, Heißluftsterilisator (Trockenschrank), Kapselfüllmaschine für Hartkapseln der Gr. 0 und 1, Geräte zur Herstellung von Augentropfen, Magnetrührer, Feinwaage (Analysenwaage) mit Teilungswert nicht größer als 0,0001 g, Rezepturwaage mit Teilungswert nicht größer als 0,01 g und einer Höchstlast  von mindestens 2000 g, Teewaage geeicht, Wasserbad mit Thermostat, Gießformen oder Sets für Suppositorien und Ovula.

Diese Liste sei eine Empfehlung, schreibt die APD, sie gelte zusätzlich zu der Rezepturausstattung, die für die Herstellung der in § 4 Abs. 7 ApBetrO genannten Darreichungsformen in jeder Apotheke vorhanden sein muss. Darüber hinaus könnten je nach Art und Umfang der Rezeptur- und Defekturherstellung auch noch weitere Geräte notwendig sein. Neben den Geräten muss in Zukunft auch eine Grundausstattung an Primärpackmitteln nach der BAK-Leitlinie „Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel“ vorhanden sein. Explizit in der Resolution genannt werden „PVC-Einmalgießfolien für Zäpfchen und Ovula sowie orale Dosierspritzen (Kolbenpipetten) zur Dosierung flüssiger Peroralia.“

Die Resolution im Wortlaut finden Sie


Dr. Benjamin Wessinger