Streit um Importförderung

Importeure schreiben an Hermann

Berlin - 14.11.2014, 17:29 Uhr


Der Streit um das Für und Wider der Importförderklausel geht weiter. Während sich die kritischen Stimmen an der gesetzlichen 15/15-Regelung sowie der im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung festgelegten Importquote mehren, halten die Importeure weiterhin dagegen. Nun wendet sich der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands direkt an den Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg. Der hatte erklärt, die Importquote könne entfallen.

Der VAD verweist in seinem Brief an Hermann auf die fast 40-jährige Geschichte der Importarzneimittel: Gerade in den letzten zwei Dekaden habe sich der Wettbewerb entwickelt und damit zu Einsparungen geführt. Und das in einem Marktsegment – dem der patentgeschützten Arzneimittel –, das sich ansonsten dem Wettbewerb weitegehend entziehe. Der VAD weist die AOK Baden-Württemberg auf ihre eigenen Rabattverträge für patentgeschützte Substanzen hin. Ohne den Wettbewerb durch Importarzneimittel hätte sie diese sicherlich nicht abschließen können, so der VAD.

Erneut erklärt der Verband unter Berufung auf Zahlen von Insight Health, dass im laufenden Jahr etwa 300 Millionen Euro durch Importe gespart würden. Dies entspreche etwa einem Prozent der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen zum Apothekenverkaufspreis. Da der Apothekenverkaufspreis aber nicht der für die Krankenkassen maßgebliche Preis sei – vielmehr sind gesetzliche wie auch vertragliche Rabatte abzuziehen – dürfte der reale Prozentsatz deutlich höher liegen, betont der VAD. „Es verwundert daher, dass die AOK Baden-Württemberg für sich lediglich eine Ersparnis von nur 0,3 Prozent berechnet.“

Weiterhin schreibt der VAD, dass es – abgesehen von den Vorkommnissen der letzten Monate – nie Probleme mit Importarzneimittel gegeben habe. Allerdings hätten in den letzten Jahren kriminelle Aktivitäten im gesamten europäischen Pharmamarkt an Bedeutung gewonnen. Es sei es immer wieder zu Fälschungen sowohl von Originalarzneimitteln als auch von Generika gekommen. Der VAD verweist unter anderem auf den Fall der Omeprazol-Fälschungen, der Hexal traf. Auch mit Blick auf den Diebstahl bei einem Logistikdienstleister diesen Sommer in Deutschland betont der VAD, dass Importe „keinesfalls ein besonderes Einfallstor für problematische Arzneimittel“ seien. Vielmehr deckten Importeure problematische Arzneimittel sogar auf. „Schließlich nehmen die Mitarbeiter der Importeure jede einzelne Packung und deren Inhalt in die Hand.“ So geschehen auch im Fall manipulierter Herceptin-Fläschchen, die aus dem Italien-Diebstahl stammten. 

Der VAD räumt auf der anderen Seite ein, dass nicht jeder Import einen Preisabstand von 15 Prozent oder 15 Euro einhält, wie ihn das Gesetz (§ 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) vorschreibt. Dies sei unter anderem Folge des Einkaufswettbewerbs deutscher und internationaler Importeure untereinander. Auch sind die Preise im Ausland mittlerweile nicht immer niedrig genug, um den Preisabstand einhalten zu können. Es zwinge aber auch keine Quote oder sonstige gesetzliche Regelung den Apotheker zur Abgabe dieser Arzneimittel. Gleichwohl trügen sie zu Einsparungen der Kassen bei.

Ob und wie Hermann auf diese Post reagieren wird, bleibt abzuwarten. Derzeit weht den Importeuren jedenfalls ein rauer Wind entgegen – auch wenn die Politik sich noch vergleichsweise zurückhaltend verhält. Gespannt sein darf man auch, wie DAV und GKV-Spitzenverband bei ihren nach wie vor laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit dem Thema Importquote umgehen werden. Sie waren mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 verpflichtet worden, eine solche festzulegen. Seit 2002 steht sie im Rahmenvertrag. Gemeinsam könnten sie die derzeitige 5-Prozent-Quote kippen. Denn seit 2004 schreibt § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zusätzlich die 15/15er-Regelung vor. Und nunmehr heißt es, Regelungen, die zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen, können im Rahmenvertrag vereinbart werden.


Kirsten Sucker-Sket


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