BPI zum Präventionsgesetz

Prävention durch Arzneimittel nicht vergessen!

Berlin - 13.11.2014, 17:13 Uhr


In dem von Gesundheitsminister Gröhe vorgelegten Entwurf für ein Präventionsgesetz spielen Arzneimittel bislang keine große Rolle. Dabei ist die Prävention durch und mit Arzneimitteln eine wesentliche Säule der Krankheitsverhinderung, findet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Man denke nur an eine der wirkungsvollsten Schutzmaßnahmen – das Impfen. Der Verband fordert daher, dass die Verbesserung des Infektionsschutzes zum Gesundheitsziel erklärt wird.

Gerade Impfen sei kostengünstig und ungemein wirksam, betont der BPI. Dass diese Vorbeugungsmaßnahme bislang nicht im Präventionsgesetz berücksichtigt werde, sei daher „ein fataler Fehler“. Insbesondere weil Deutschland zunehmend die WHO-Impfziele verfehle und so zum Exporteur von Infektionskrankheiten werde. Im Gesetz müssten Maßnahmen zur Steigerung der Impfbereitschaft verankert werden, fordert auch Dr. Klaus Schlüter, Geschäftsführer von Sanofi Pasteur MSD – etwa die Festlegung konkreter Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und konkrete Umsetzungsschritte, anstelle des derzeitigen „Fischens im Nebel“.

Um dieses Gesundheitsziel zu erreichen, bedarf es aus BPI-Sicht allerdings klarer politischer Bekenntnisse: Der Präventionsgedanke müsse sich auch in der frühen Nutzenbewertung wiederfinden, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. Bislang gebe es bei der Bewertung neuer Wirkstoffe im Rahmen des AMNOG-Verfahrens keinen Parameter, der die Verhinderung weiterer Infektionen berücksichtige. Das beseitigte Infektionsrisiko werde insoweit in keiner Weise gewürdigt – dabei sei dieses auf jeden Fall erheblich. „Wer Prävention ernst meint und Prävention auch entsprechend vergüten will, muss hier eine Änderung vornehmen.“

Auch im Kampf gegen Resistenzen, der nur international zu gewinnen sei, könne Deutschland dem Anspruch der WHO – etwa bei Antibiotika – nur gerecht werden, wenn nationalstaatlich keine Hürden aufgebaut werden. „Verfahrensfragen und kleinschrittige gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen Forschung in diesem Bereich nicht verhindern“, fordert Zentgraf. Folglich brauche es für Arzneimittel, die in diesem Bereich neu auf den Markt kommen, andere Preisanker als die der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt sind.


Juliane Ziegler


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