KBV zum GKV-VSG-Entwurf

Entlassmanagement ja – Notdienstkooperation nein

Berlin - 11.11.2014, 16:11 Uhr


Mit den im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Regelungen zum Entlassmanagement kann sich die KBV arrangieren – solange Krankenhäuser den Versicherten bei der Entlassung für mindestens drei Tage mit Arzneimitteln versorgen. Wie aus der Stellungnahme zum Referentenentwurf hervorgeht, wehren sich die Kassenärzte aber dagegen, die ambulante Notfallversorgung besser mit den Bereitschaftsdiensten der Kliniken und dem Notdienst der Apotheker abzustimmen.

„Die KBV begrüßt grundsätzlich die geplanten Neuregelungen zum Entlassmanagement“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die vorgesehene Verordnungsmöglichkeit für Krankenhäuser sei zur Verbesserung der Weiterversorgung geeignet und könne daher „grundsätzlich mitgetragen werden“. Klargestellt hätten die Kassenärzte allerdings gern, dass die Kliniken die entsprechenden Leistungen nicht nur verordnen können, sondern sollen. Außerdem sollten sie die Versorgung mit der benötigten Menge an Arzneimitteln für mindestens drei Tage durch Mitgabe sicherstellen müssen.

Im Gesetzentwurf ist außerdem eine stärkere Verknüpfung von stationärem und ambulantem Notdienst vorgesehen. Dafür sollen die KVen zur Kooperation mit weiteren Leistungserbringern und Einrichtungen verpflichtet werden. „Dies lehnt die KBV ab.“ Sie befürchtet, dass die KVen womöglich begründen müssten, warum keine regelhafte Kooperation mit einem Krankenhaus besteht, und ihr Ermessensspielraum deutlich reduziert wird. Die Kooperation mit Rettungsleitstellen wiederum hält die KBV bereits heute für ausreichend. Warum sie nicht enger mit den Landesapothekerkammern zusammenarbeiten wollen, erklären die Kassenärzte in ihrer Stellungnahme hingegen nicht.


Juliane Ziegler


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