Bundesverband der Apothekenkooperationen

GKV-VSG: Viele unerfüllte Wünsche

Berlin - 04.11.2014, 15:46 Uhr


Der Bundesverband der Apothekenkooperationen hatte vom Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mehr erwartet. Auf dem Deutschen Apothekertag in München hätten die Apotheker „viele Positionen auf ihrem Wunschzettel“ gehabt. Doch der Gesetzentwurf berücksichtige die wirtschaftlich drängenden Forderungen nicht, beklagt der Verbandsvorsitzende Dr. Stefan Hartmann.

Immerhin: Einige der Forderungen der Apotheker seien in Erfüllung gegangen, räumt Hartmann ein. So soll das von der ABDA vorgeschlagene Entlassrezept eingeführt werden. Erfreulich sei dabei der Kooperationsaspekt: Krankenhausärzte und Hausärzte müssen in Zukunft besser kooperieren.

Mehr Kommunikation fordert der Gesetzentwurf auch beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen diesen besser mit dem Apothekennotdienst abstimmen. Hartmann  kann nur begrüßen, wenn der Gesetzgeber daran arbeitet, die Zusammenarbeit unter Ärzten und Apothekern zu fördern: „Jede Art der Kooperation im Gesundheitswesen baut Hürden ab, sorgt für eine bessere Kommunikation und bringt alle Beteiligten weiter – im Sinne der Patienten.“

Kooperation ohne den Gesetzgeber wird dagegen zwischen Apothekern und Krankenkassen nötig sein, wenn es um eine Regelung der Nullretaxationen geht. Hier setzt der Referentenentwurf auf eine Einigung der Selbstverwaltungspartner. Hartmann meint, der Gesetzgeber hätte in diesem Punkt „ruhig Klarheit schaffen können“. Er ist überzeugt, dass GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband sich nun auf dieser neuen Ebene weiterstreiten können – bis zu der Schiedsstelle.

Schließlich fällt der Streit über den Kassenabschlag künftig weg. Dieser soll auf 1,77 Euro festgeschrieben werden. Aus Hartmanns Sicht sind die diesbezüglichen Forderungen der Apotheker nur teilweise erfüllt: Sie wollten zwar eine Festschreibung – diese sollte jedoch an die regelmäßige Überprüfung der Honorare anknüpfen. Dies ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig gehört wurde der Ruf der Apotheker nach einem „Disagio“ für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatten, der Abschaffung der Importquote, einem Verbot von Zyto-Ausschreibungen und der höheren Vergütung für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln.

„Wir hoffen, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch das eine oder andere nachgebessert wird, um die Leistungen der Apotheker angemessen zu honorieren“, so Hartmann. Das Ministerium habe einen Entwurf vorgelegt, so der BVDAK, der den Staat keinen Cent koste, soweit er die Apotheken betreffe. Damit werde klar, „wie weit die Wunschträume eines gerade stattgefundenen Apothekertages von der politischen Realität entfernt seien – trotz netter Worte der Fachpolitiker“.

Noch bleibt Zeit, an dem Entwurf für das GKV-VSG Hand anzulegen. Derzeit befindet er sich in der Ressort- und Verbändeabstimmung. Am 11. November ist ein Termin im Bundesgesundheitsministerium vorgesehen. Im Dezember soll es in die Kabinettsabstimmung gehen, dann kann das gewöhnliche parlamentarische Verfahren starten: die erste Lesung im Bundestag, die Anhörung im Gesundheitsausschuss, die zweite und dritte Lesung im Plenum und zuletzt geht es in den Bundestag.


Kirsten Sucker-Sket