Versorgungsstärkungsgesetz

Notdienst: Ärzte sollen sich mit Apothekern abstimmen

Berlin - 10.10.2014, 11:00 Uhr


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Ärzte verpflichten, ihren Notdienst künftig besser mit den Apothekern und Krankenhäusern abzustimmen. Im Arbeitsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz sind dazu konkrete Vorgaben enthalten: eine Kooperationspflicht mit den Krankenhäusern und ein Informationsaustausch mit den Apothekerkammern.

Um Versicherten, die außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten den vertragsärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen müssen, die Besorgung eventuell erforderlicher Arzneimittel zu erleichtern, ist ein verbindlicher Informationsaustausch zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den für die Einteilung der Apotheken zur Dienstbereitschaft im Notdienst zuständigen Behörden (Landesapothekerkammern) vorgesehen. Hierdurch solle die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Notdienst weiter verbessert werden, heißt es im Arbeitsentwurf.

Die KVen behalten den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), werden aber zur Kooperation mit den Krankenhäusern verpflichtet. Außerdem sollen die KVen mit den Rettungsleitstellen der Länder kooperieren.

Heute existiert ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Regionen für Apotheker und Ärzte, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Apotheken müssen sich in der Regel gleichmäßig am Notdienst beteiligen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist hingegen nicht überall Pflicht. 

In der Praxis fände die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten zunehmend nicht innerhalb des von den KVen organisierten Notdienstes, sondern durch die Notaufnahmen von Krankenhäusern statt, beschreibt der Gesetzentwurf die aktuelle Situation. Mit der Neuregelung werde sowohl dem Patientenverhalten in der Praxis als auch dem Bedürfnis der Vertragsärzte nach Entlastung von Bereitschaftsdiensten Rechnung getragen. Die Kooperationsverpflichtung mit den Ärzten solle dazu führen, dass vorhandene Doppelstrukturen abgebaut werden.

Mit dieser Regelung würden bereits bestehende Kooperationen der KVen mit zugelassenen Krankenhäusern, wie z. B. die Einrichtung von Notfallpraxen in den Räumen der Krankenhäuser oder die unmittelbare Einbeziehung der Krankenhausambulanzen in den Notdienst, gestärkt. Dort, wo KVen noch nicht mit den Krankenhäusern kooperieren, erhalten sie den Auftrag, im Rahmen der Organisation des vertragsärztlichen Notdienstes regelhaft mit den Krankenhäusern zu kooperieren. 


Lothar Klein


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