Jugendschutz

E-Zigaretten und E-Shishas erst ab 18!

Berlin - 23.09.2014, 13:23 Uhr


Der Bundesrat plädiert dafür, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz im Hinblick auf den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas zu überprüfen und notwendige Schritte zur Änderung einzuleiten. Die gegenwärtige Rechtslage zu elektronischen lnhalationsprodukten im Jugendschutz sei nicht eindeutig, heißt es in einer Entschließung der Länder – und die gesundheitlichen Folgen nicht absehbar.

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten und eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin nachgewiesen werden kann“, heißt es in der Entschließung. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung solle eine Übergangsregelung durch eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem VdeH und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung herbeigeführt werden – mit der Zielsetzung, die Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen und dies auf den Packungen zu kennzeichnen.

Die Auswirkungen von E-Zigaretten und E-Shishas auf die Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen werden derzeit stark diskutiert. Gesundheitsinstitute kämen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der enthaltenen Hauptbestandteile – wie Nikotin und chemische Substanzen – die „konkrete Gefahr zur Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sowie erhebliche Risiken für Gesundheitsschädigungen und die Einübung von Verhaltensmustern, wie dem Rauchen klassischer Tabakprodukte“, bestünden, führen die Länder aus. Zudem sei die gegenwärtige Rechtslage zu elektronischen lnhalationsprodukten im Jugendschutz nicht eindeutig geregelt, was zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führe.

Der VdeH steht dieser Initiative positiv gegenüber und sieht sich nach eigenen Angaben bestärkt in der seit Jahren gestellten Forderung, die E-Zigarette in das Jugendschutzgesetz zu übernehmen. Der Verband fordert seit seiner Gründung im Jahre 2011 eine einheitliche Jugendschutzregelung. „Seit Jahren verhallen unsere Forderungen zum Jugendschutz ungehört“, so der Vorsitzende Dac Sprengel. Die beste Lösung für einen umfassenden Jugendschutz in Deutschland wäre seiner Meinung nach die zeitnahe Umsetzung der beschlossenen neuen EU-Tabakrichtlinie. „Darin ist der Jugendschutz zentral verankert.“ Auch für Gespräche zur Festlegung einer Übergangsregelung steht der VdeH bereit.


Juliane Ziegler