Antragsberatung auf dem DAT

Gegen die „Rechtsvergessenheit“ ausländischer Versandapotheken

München - 19.09.2014, 15:00 Uhr


Seit mehreren Jahren prozessiert die Apothekerkammer Nordrhein immer wieder gegen die holländische Versandapotheke DocMorris. Und immer wieder stellen die Gerichte Rechtsverstöße fest, erlassen einstweilige Verfügungen und verhängen Ordnungsgelder – doch die Verstöße, beispielsweise gegen das Rx-Boni-Verbot, werden nicht oder nur sehr schleppend abgestellt. Nun hat der Apothekertag auf Antrag der Kammer Nordrhein den Gesetzgeber aufgefordert, hier aktiv zu werden.

Grundsätzlich unterliegen ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, den gleichen Regelungen wie deutsche Versand- und Vor-Ort-Apotheken. Doch der Vollzug der Gesetze ist immer wieder problematisch. Darauf wies die Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, Bettina Mecking, bei der mündlichen Begründung des Antrags hin. Deswegen fordere man nun den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Antrag nennt zwar keine konkreten Maßnahmen, als Anregung nannte Mecking aber den § 128 SGB V, der den Krankenkassen die Möglichkeit einräumt, die Zahlung bei wiederholten Verstößen gegen das Zuwendungsverbot zu verweigern. Vielleicht gebe es ja eine Möglichkeit, solche Regelungen auf andere Rechtsgebiete auszuweiten.

Ohne Gegenrede und mit großer Mehrheit stimmte der Deutsche Apothekertag dem Antrag der Apothekerkammer Nordrhein zu und forderte den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der in Deutschland gültigen gesetzlichen Vorschriften auch durch ausländische Versandapotheken sicherzustellen. Damit wäre die Arzneimittelsicherheit in jedem Versorgungsfall zu gewähren.


Dr. Benjamin Wessinger


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