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DAT-Anträge
(Ein bisschen) mehr Transparenz
Hoch her ging es beim Deutschen Apothekertag bei der Diskussion der Anträge zur „berufsständischen Organisation“. Nachdem der Antrag, den ABDA-Präsidenten direkt vom Apothekertag wählen zu lassen (Kammer Nordrhein), sowie die Anträge des Hessischen Apothekerverbands, eine effizientere Entscheidungsfindung und mehr Transparenz über den Stand von der ABDA geförderter Projekte einzuführen, zurückgezogen worden waren, kam es bei zwei weiteren Anträgen für mehr Transparenz zu einer emotionalen und kontroversen Debatte.
Die Landesapothekerkammer Thüringen hatte gefordert, eine „transparente Bearbeitung der angenommenen Anträge sowie der in den Ausschuss verwiesenen DAT-Anträge sicherzustellen.“ Die Antragsteller, so forderte die Thüringer Kammer, sollten zu den Ausschuss-Sitzungen eingeladen werden, auf denen ihr Antrag bearbeitet wird, und über Zwischenstände informiert werden. Außerdem solle eine Datenbank eingerichtet werden, in der die ABDA-Mitglieder den Bearbeitungsstand der Apothekertagsanträge abrufen können.
In der anschließenden Diskussion wurde mehrfach betont, die ABDA habe doch bereits eine sehr große Transparenz. Unter anderem die Geschäftsführerin für Pharmazie Eckert-Lill, argumentierte in diese Richtung. Hauptgeschäftsführer Schmitz betonte, dass die meisten Punkte des Antrags heute bereits gelebte Praxis seien. Nichtsdestotrotz wurde der hohe Aufwand hervorgehoben, der mit der Erfüllung der Vorgaben des Antrags verbunden wäre. Außerdem sei es Aufgabe der ABDA-Mitgliedsorganisationen, die ihnen im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlung vorgestellten umfangreichen Informationen an ihre Mitglieder weiterzugeben, betonte Sachsens Verbandsvorsitzende Koch. Der antragstellende Thüringer Kammerpräsident Schreiber sah sich Vorwürfen ausgesetzt, er misstraue dem geschäftsführenden Vorstand und der Geschäftsstelle der ABDA. Nach einer kontroversen und teilweise emotionalen Diskussion wurde der Antrag mit einer vergleichsweise knappen Mehrheit abgelehnt.
Der Antrag der Kammer Berlin, alle Stellungnahmen der ABDA auf ihrer Website zu veröffentlichen, wurde dagegen angenommen. Allerdings erst, nachdem der Berliner Kammerpräsident Belgardt einer Änderung des Antragstextes zustimmte und die Forderung strich, auch alle ABDA-Beschlüsse zu veröffentlichen – sofern diese Veröffentlichung nicht berufspolitischen Zielen schadet. Einige Delegierte, unter ihnen der Hamburger Kammerpräsident Siemsen, hatten die Befürchtung geäußert, dass eine politische Arbeit unmöglich werde, wenn alle Beschlüsse öffentlich gemacht werden müssten.
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München - 19.09.2014, 17:15 Uhr