Gesundheitsminister im DAZ-Interview

Kassenabschlag: Gröhe offen für gesetzliche Lösung

Berlin - 10.09.2014, 14:05 Uhr


Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat seine Bereitschaft signalisiert, die von DAV und GKV-Spitzenverband geforderte Festschreibung des Kassenabschlages auf 1,77 Euro gesetzgeberisch umzusetzen. Zwar bevorzuge er eine Lösung der Selbstverwaltung, aber „wenn beide Vertragspartner eine verlässliche gesetzliche Lösung für noch wichtiger halten als eine Verhandlungslösung, dann müssen wir das ernst nehmen“, sagte Gröhe im DAZ-Interview.

Er begrüße, dass es einen gemeinsamen Vorschlag zum Kassenabschlag gebe. „Das hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.“ Das BMG befinde sich mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und den Koalitionsfraktionen „in Abstimmung, wie wir damit umgehen“. „Ich bin ein großer Anhänger der Selbstverwaltung“, sagte Gröhe. Deshalb halte er es auch grundsätzlich für richtig, dass solche Fragen von der Selbstverwaltung entschieden werden. Allerdings: „Wenn beide Vertragspartner eine verlässliche gesetzliche Lösung für noch wichtiger halten als eine Verhandlungslösung, dann müssen wir das ernst nehmen.“

Für eine Entscheidung über den Kassenabschlag bestehe zwar kein Zeitdruck. Gröhe deutete aber eine Entscheidung in absehbarer Zeit an: Er könne sich „gut vorstellen, dass wir das weitere Vorgehen in dieser Frage im Rahmen eines der nächsten Gesetzgebungsverfahren diskutieren werden“. Außerdem zeigt sich Gröhe gesprächsbereit über weitere Honorarwünsche der ABDA. Allerdings machte er der ABDA im DAZ-Interview keine Hoffnungen auf eine zeitnahe Anhebung des Apothekenhonorars von derzeit 8,35 Euro.

Eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars sei Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, „damit wir dort, wo es Anpassungsbedarf gibt, auch zeitgerecht handeln können“, erklärte er. 2013 habe es eine „spürbare“ Erhöhung um insgesamt 190 Millionen Euro gegeben. Aber „dort, wo lange nichts passiert ist, gibt es am ehesten Handlungsbedarf“, so Gröhe auf die Frage nach der ABDA-Forderung nach Anpassung der BtM- und Rezepturgebühr. „Bei der Beurteilung sind wir auch auf die Mithilfe der Apothekerschaft angewiesen, uns die notwendigen Daten zu den gestiegenen Anforderungen bei der Rezepturherstellung zur Verfügung zu stellen.“

Mit Blick auf Nullretaxationen will Gröhe nach Lösungen suchen, „wie wirksam verhindert werden kann, dass kleine Formfehler zu wirtschaftlich überzogenen Konsequenzen führen“. Darüber befinde er sich auch im Gespräch mit dem Deutschen Apothekerverband. Gesetzliche Regelungen strebt der Bundesgesundheitsminister aber nicht an: „Wir sehen in vielen Fällen, dass die Selbstverwaltung durch ihre Sachnähe zu guten Lösungen kommt. Ich bin zuversichtlich, dass das auch hier gelingt.“

Lesen Sie das vollständige Interview in der DAZ 2014, Nr. 37, S. 20.


Lothar Klein


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