Koalitions-Gesundheitspolitiker verärgert

Kassen haben „Angst vor Preistransparenz“

Berlin - 03.09.2014, 09:59 Uhr


Ab Januar 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Wie hoch diese bei den einzelnen Kassen ausfallen, darauf wollen sie aber offenbar lieber nicht allzu genau hinweisen: Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, will der GKV-Spitzenverband heute einen Beschluss fassen, demzufolge das Vergleichsportal der Kassen keine direkte Suchfunktion für Zusatzbeiträge enthalten soll. Gesundheitspolitiker von Union und SPD sind angesichts dieser Pläne verärgert.

Für maximale Transparenz soll der GKV-Spitzenverband künftig im Internet ein Vergleichsportal betreiben, aus dem hervorgeht, welche Kasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt. „Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen“, erklärte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn Anfang Juni. Das sei Transparenz und Verbraucherschutz. Doch die Kassen tun sich damit offenbar schwer, denn die Liste soll „nicht sortierbar nach der Höhe des Zusatzbeitrages“ sein und bleibe auch wie bisher nach Kassenname sortiert, heißt es laut der FAZ in der Vorlage für den Beschluss, den der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands heute treffen will.

Die Gesundheitspolitiker der Koalition zeigten sich verwundert: Das sei der „lächerliche Versuch, das Gesetz ein Stück weit auszuhebeln“, sagte Karl Lauterbach (SPD) der FAZ. Das werfe die Frage auf, ob die Kassen etwas zu verbergen hätten. Aus Sicht von Spahn erfüllt diese Liste so nicht die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen. „Ich bin erstaunt über die Angst der Kassen vor mehr Preistransparenz“, sagte er der Zeitung. Sie schadeten sich damit selbst. Gegebenenfalls werde man die Kassen zu mehr Transparenz zwingen. „Es wäre armselig, wenn wir jetzt noch die Details einer verbraucherfreundlichen Veröffentlichung per Gesetz regeln müssten, aber die Kassen legen es ja quasi drauf an.“

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) sieht vor, dass künftig die Hälfte des Beitragssatzes – 7,3 Prozent – der Arbeitnehmer trägt, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Kassen ab Januar einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. So soll die Beitragsautonomie der einzelnen Kassen gestärkt und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Kassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert werden.


Juliane Ziegler