Erstattung von OTC-Präparaten

Krankenkassen-Übersicht im Internet

Berlin - 29.08.2014, 15:15 Uhr


Rund 60 gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise die Kosten einiger OTC-Arzneimittel. Um einen Überblick darüber zu geben, welche Kassen unter welchen Umständen bestimmte rezeptfreie Arzneimittel erstatten oder einen Zuschuss gewähren, hat der Informationsdienstleister MedPrä GmbH eine Übersicht erstellt.

Seit Anfang 2012 können gesetzliche Kassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung übernehmen. „Es hat lange gedauert, bis die gesetzlichen Krankenkassen diesen Spielraum bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch nutzen“, meint Harald Beez, Geschäftsführer der MedPrä GmbH. In den letzten Monaten bewegten sie sich jedoch: „Bereits 62 gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen ihren Versicherten bestimmte OTC-Arzneimittel“, so Beez.

Der Dienstleister hat nun eine Übersicht zu den gesetzlichen Krankenkassen mittels Ampelschema erstellt. Eine grüne Ampel bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten für verschiedene nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel komplett oder zum Teil bis zu einer Höchstgrenze übernimmt. Erstattet die Kasse die Kosten – oder einen Teil – bis zu einer Höchstgrenze für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr oder für schwangere Frauen, leuchtet die Ampel gelb. Eine rote Ampel weist darauf hin, dass die Krankenkasse die Kosten für rezeptfreie Mittel nicht übernimmt oder dem Dienstleister bislang keine Informationen vorliegen.

Daneben können auf der Internetseite des Informationsdienstleisters weitere Informationen über die Krankenkassen abgerufen werden, beispielsweise zum Umfang der Kostenübernahme und den jeweiligen Voraussetzungen. Damit die Liste zur OTC-Erstattung aktuell bleibt, macht das Unternehmen nach eigenen Angaben regelmäßige Abfragen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Der Gedanke einer Übersicht ist allerdings nicht neu: Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat bereits eine Liste veröffentlicht.


Annette Lüdecke


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