Rabattverträge

Pro Generika: Produktionszeiten beachten!

Berlin - 19.08.2014, 09:00 Uhr


Das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe treibt die Apothekerschaft nach wie vor um. Mögliche Ursachen gibt es viele: Es können Probleme bei der Herstellung sein oder die bevorzugte Produktion für Arzneimittelmärkte anderer Länder, die hierzulande zu Engpässen führen. Als mitursächlich genannt werden auch immer wieder Rabattverträge. In diesem Zusammenhang betont der Verband Pro Generika, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Generikaherstellern genügend Vorbereitungszeit von der Vergabe bis zum Beginn des Rabattvertrages geben sollten.

Generika sind aus unserer Arzneimittelversorgung nicht wegzudenken. Sie decken rund 75 Prozent des Arzneimittelbedarfs der GKV-Versicherten ab. Krankenkassen, die für eine sichere und zuverlässige Versorgung ihrer Versicherten mit Generika sorgen wollen, sollten aus Sicht des Branchenverbandes beim Abschluss von Rabattverträgen beachten, dass der Hersteller eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Zwischen der Auslösung der Bestellung und der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke müssten rund sechs Monate Zeit eingeplant werden, so Pro Generika. Dieses halbe Jahr zwischen Zuschlag und tatsächlichen Beginn des Rabattvertrages müsse den Herstellern eingeräumt werden, fordert Pro Generika.

Denn von der Herstellung eines generischen Arzneimittels bis zur Lieferung in die Apotheke ist es ein weiter Weg: Bevor ein Arzneimittel hergestellt werden kann, muss zunächst der Produktionsbetrieb inklusive Produktionsprozesse von den Behörden abgenommen werden. Alle Schritte – von der Wareneingangskontrolle der Ausgangsstoffe über die Produktion bis zur anschließenden Prüfung des Arzneimittels – müssen definiert und kontrolliert werden. Wenn unter anderem die Anforderungen an Gehalt, Reinheit und Freisetzungsgeschwindigkeit des Wirkstoffes überprüft und erfüllt sind, erfolgt die Verpackung des Arzneimittels. Nach erneuter Prüfung und Dokumentation wird die Charge freigegeben und kann ausgeliefert werden.

Eine „Just-in-time“ Produktion von Arzneimitteln, wie sie gelegentlich in der öffentlichen Debatte unterstellt werde, sei aufgrund der Anforderungen der Arzneimittelbehörden, dem Produktionsverfahren und der Qualitätskontrollen unmöglich, erklärt Pro Generika.


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