Generikahersteller in Frankreich

Kommission stellt Kartellrechts-Untersuchung ein

Berlin - 11.07.2014, 12:04 Uhr


Die EU-Kommission hat die kartellrechtliche Untersuchung zu in Frankreich tätigen Generikaherstellern eingestellt. Anlass der Untersuchung waren Vermutungen, dass sich die Generikaunternehmen in Bezug auf den anfänglichen Preis – der vor der Markteinführung eines Generikums mit der französischen Preisbildungsstelle für Arzneimittel festzulegen ist – abgesprochen haben könnten.

Im Bericht der französischen Wettbewerbsbehörde vom Dezember letzten Jahres über die Untersuchung zum Vertrieb von Arzneimitteln in Frankreich sei eingeräumt worden, dass es in den derzeitigen französischen Rechtsvorschriften möglicherweise Schlupflöcher für derartige Preisabsprachen zwischen Generikaherstellern geben könnte. Sollten Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, würden das CEPS und die französische Wettbewerbsbehörde eng zusammenarbeiten, so die Europäische Kommission.

In der Untersuchung der Kommission zum Wettbewerb im Arzneimittelsektor trat eine Reihe von strukturellen Fragen und Problemen in der Unternehmenspraxis auf, die möglicherweise für Verzögerungen bei der Einführung billigerer Arzneimittel auf dem Binnenmarkt verantwortlich sein könnten. Die Sektoruntersuchung hatte nach Angaben der EU-Kommission außerdem gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts besteht.


DAZ.online