Festbeträge

Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen rechnen

Berlin - 30.06.2014, 12:13 Uhr


Ab morgen gelten für viele Arzneimittel neue Festbeträge. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) weist darauf hin, dass dies für Millionen gesetzlich Versicherte veränderte Zuzahlungen mit sich bringen wird. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wird die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel sinken.

Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Kassen für tausende Medikamente weniger zahlen als bislang. Damit sinken auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nämlich in der Regel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Jetzt erwartet der DAV eine stark sinkende Zahl zuzahlungsbefreiter Medikamente: Von den rund 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, werde die Zuzahlungsbefreiungsquote von fast 15 auf unter 10 Prozent fallen. Die ABDA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 bei 2 Milliarden Euro lagen – dies sei ein neuer Höchststand. Im Durchschnitt fielen für die Versicherten rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an.

Doch nicht zur die Zuzahlungen können sich ab morgen ändern – es kann auch zu Aufzahlungen kommen, wenn ein Hersteller seinen Preis über dem Festbetrag belässt. In welchem Maße dies der Fall der sein wird, ist noch nicht ganz klar. Nach Informationen von DAZ.online will Hexal die Festpreisanpassung vollständig mitgehen – wenngleich man dort die Absenkung als unangemessen kritisiert. Auch Stada will die Preise senken. Lediglich bei Nebivolol bleibt das Unternehmen knapp über dem Festbetrag. Dexcel wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online nicht äußern. Bei ratiopharm und betapharm blieben die Anfragen bislang gänzlich unbeantwortet.

Doch auch die Kassen können etwas tun, um ihre Versicherten vor Aufzahlungen zu bewahren. Bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge abgeschlossen haben, können sie einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Nicht zuletzt verweist die ABDA darauf, dass Festbetragssenkungen für Apotheken überdies zu Lagerwertverlusten führen können. Sie entstehen, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Kasse abgerechnet werden können.


Kirsten Sucker-Sket