Sachverständigenrats-Gutachten

Schmidt begrüßt Forderung nach Medikationsmanagement

Berlin - 24.06.2014, 14:40 Uhr


Das gestern vorgestellte Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen empfiehlt den Fremd- und Mehrbesitz für Apotheken und die Eröffnung des Preiswettbewerbs im Markt der verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Doch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will nicht nur die Schatten in dem fast 630-seitigen Werk sehen: „Es ist sehr gut, dass der Sachverständigenrat sich in seinem Gutachten mit Perspektiven zur bedarfsgerechten und ländlichen Versorgung auseinandersetzt“, lässt er heute verlauten. Auf Zuspruch treffen bei ihm vor allem die Aussagen zum Medikationsmanagement.

So schlagen die Gutachter vor, Apotheken in weitergehenden integrierten Versorgungsformen einzubinden. Hier könnten sie – um die Compliance der Patienten zu verbessern und unerwünschten Arzneimittelereignissen vorzubeugen – in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten die Aufgabe eines Medikationsmanagements übernehmen. Das ist zwar der einzige Zusammenhang, in dem der Begriff „Medikationsmanagement“ fällt – doch Schmidt sieht sich verstanden: „Der Sachverständigenrat unterstützt damit eines der zentralen versorgungspolitischen Projekte der Apothekerschaft“, so sein Kommentar. „Das freut mich und bestätigt, wie wichtig dieses Vorhaben ist.“

Ganz anders einzuschätzen sei jedoch die Forderung nach mehr Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Schmidt: „Die Gutachter verkennen dabei die besondere Rolle der Apotheken: Apotheker sind keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag zur Arzneimittelversorgung.“ Der ABDA-Präsident verweist darauf, dass die Apothekendichte hin Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Die Ausgaben der Krankenkassen für alle 20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten lägen bei lediglich 2,3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.

Schmidt weiter: „Weitere Deregulierung wäre also die Lösung für ein Problem, das es gar nicht gibt: Mit dem Festhonorar von 8,35 Euro pro verordnetem Arzneimittel wird doch gerade die Versorgungssicherheit der Patienten in ländlichen Regionen gestärkt. Wer für flexible Preise bei Arzneimitteln auf Rezept plädiert, nimmt eine Benachteiligung von kranken Patienten sowie eine Ausdünnung der Versorgungsstrukturen in Deutschland billigend in Kauf.“


Kirsten Sucker-Sket