25 Jahre Arzneimittel-Festbeträge

(Eigen-) Lob und Kritik

Berlin - 19.06.2014, 17:45 Uhr


Vor 25 Jahren wurde die Festbetragsreglung eingeführt. Sie sorgt für Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel und soll dazu beitragen, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln dauerhaft finanzierbar bleibt. Die erzielten Einsparungen durch die Festbeträge belaufen sich dem GKV-Spitzenverband zufolge mittlerweile auf 6,9 Milliarden Euro jährlich. Doch gerade die neuen Festbeträge zum 1. Juli lösen Kritik aus. Auch Apotheker fürchten wieder Lagerwertverluste und Diskussionen über Aufzahlungen.

Mit den Festbeträgen sei ein Instrument geschaffen worden, um den teils „überzogenen Preisvorstellungen der Pharmaindustrie dauerhaft und effizient“ entgegenzuwirken, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich des Jubiläums. Und das ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität. Er schwärmt: „Die Festbetragsregelung allein hat sich über viele Jahre schon als Erfolgsstory entwickelt. Jetzt in Kombination mit dem weiteren Instrument der Erstattungsbeträge ist ein System entstanden, das noch schlagkräftiger eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherstellen kann“.

Tatsache ist: Die Festbetragsregelung hat sich über das letzte Vierteljahrhundert als wirksam erwiesen. Zusammen mit den zahlreichen zusätzlichen Sparinstrumenten, die in den letzten Jahren im Arzneimittelbereich eingeführt wurden, wurde allerdings eine Preisspirale nach unten in Gang gesetzt. Man denke an Rabattverträge oder Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Diese Entwicklung schmeckt nicht jedem.

Gerade bei der aktuellen Festbetragsanpassung, die ab dem 1. Juli gilt und für einige Wirkstoffgruppen neue, abgesenkte Festbeträge vorschreibt, ist wieder Kritik laut geworden. Insgesamt 13 Festbetragsgruppen sind von dieser jüngsten Anpassung betroffen. Zudem gelten für sechs weitere Wirkstoffe erstmals Festbeträge. Die Verbände der Pharmahersteller machten ihren Unmut bereits deutlich – nicht zuletzt, da ihnen nur sechs Wochen – statt wie bisher die gewohnten zwei Monate – Vorlauf für die Umstellung eingeräumt wurden.

Auch die BasisApotheker um den Detmolder Apotheker Gunnar Müller kritisierten das Vorgehen des Spitzenverbandes. Nicht nur das Ausmaß der Absenkung sei „außergewöhnlich“, ebenso die Art und Anzahl der betroffenen Wirkstoffgruppen. Wenn die betroffenen Hersteller ihre Preise nicht senken, müssen Kassenpatienten ab dem 1. Juli die Differenz des Abgabepreises zum Festbetrag selber bezahlen. Die BasisApotheker befürchten in diesem Fall „erhebliche Diskussionen“ mit den Patienten in der Apotheke. Sie fordern die Standesvertretung daher auf, eine Kampagne zu starten, mit der die Kunden über das Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen informiert werden. Wenn die Hersteller jedoch ihren Abgabepreis senkten, könne es für bereits eingekaufte Präparate zu „erheblichen Lagerwertverlusten“ für Apotheken kommen, so die BasisApotheker.


Annette Lüdecke