HPV-Test zur Krebsfrüherkennung

IQWiG bestätigt erneut Hinweise auf Nutzen

Berlin - 11.06.2014, 17:45 Uhr


Es bleibt dabei: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht nach wie vor Hinweise, dass mithilfe des Tests auf Humane Papillomaviren (HPV) Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses früher erkannt und behandelt werden können. Folglich würden seltener Tumore auftreten. Mit diesem sogenannten Rapid Report kam das IQWiG dem Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach, seine Bewertung aus dem Jahr 2012 zu überprüfen.

Humane Papillomaviren sind der Hauptrisikofaktor für ein Zervixkarzinom. Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen daher einmal pro Jahr den Pap-Test an. Bei diesem zytologischen Test werden Schleimhautzellen aus einem Abstrich vom Gebärmutterhals untersucht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein HPV-Test für das Screening geeignet ist – oder einem zytologischen Test sogar überlegen. Dieser wird nur in Ausnahmefällen von der Kasse bezahlt, etwa wenn der Pap-Befund unklar ist.

Um den Nutzen eines HPV-Tests festzustellen, wertete das IQWiG Studien aus, in denen die HPV-Diagnostik – allein oder in Kombination mit einem zytologiebasierten Verfahren – mit zytologiebasierten Tests im Primärscreening verglichen wurde. Bis auf die finale Auswertung einer größeren Studie, die erst nach der damaligen IQWiG-Bewertung verfügbar war, konnten die Wissenschaftler allerdings keine neuen Studien einbeziehen.

Es zeigte sich erneut, dass die Zahl der Diagnosen für invasive Zervixkarzinome in der zweiten Screeningrunde in der HPV-Gruppe niedriger waren als bei den Frauen, die in der ersten Screeningrunde allein mit einem zytologiebasierten Verfahren untersucht worden waren. Gleiches gilt für den kombinierten Endpunkt: Hier werden nicht nur Tumore, sondern auch fortgeschrittene Krebsvorstufen betrachtet. Das IQWiG sieht deshalb jeweils einen Hinweis auf einen Nutzen. In der Diagnose fortgeschrittener Krebsvorstufen (hochgradig zervikale intraepitheliale Dysplasien oder in-situ Zervixkarzinome) hat sich allerdings etwas geändert: Es lag „kein Anhaltspunkt für einen Effekt der HPV-Diagnostik mehr vor“, heißt es in dem Bericht.

Zu den patientenrelevanten Endpunkten Gesamtüberleben, krankheitsspezifische Mortalität, unerwünschte Folgen der Screeningstrategie und Veränderung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität lieferten die eingeschlossenen Publikationen keine Daten. Eine Empfehlung für eine bestimmte Screeningstrategie kann das IQWiG weiterhin nicht geben, da die in den Studien eingesetzten Screening-Strategien sehr unterschiedlich waren. Die abschließende Entscheidung zum Ausmaß des Zusatznutzens obliegt dem G-BA.

Der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger, fordert indes, dass der HPV-Test angesichts des vom IQWiG festgestellten Nutzens „allen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Frauen umgehend verfügbar“ gemacht werden sollte. „Angesichts zehnjähriger Verhandlungen und einer klaren Evidenzlage muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) endlich entscheiden“, mahnt Walger und verweist darauf, dass die Richtlinien des G-BA – bezogen auf die Labordiagnostik –seit etlichen Jahren nicht angepasst worden seien.


Annette Lüdecke


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