Null-Retaxationen bei Rabattverträgen

DAV bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin - 27.05.2014, 16:46 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerden zu Null-Retaxationen nicht zur Entscheidung anzunehmen. DAV-Chef Fritz Becker setzt nun darauf, dass sich die Politik für eine Lösung des Problems einsetzt.

Die beiden Apotheker waren von der Krankenkasse auf Null retaxiert worden, nachdem sie ohne weitere Begründung Nicht-Rabattarzneimittel abgegeben hatten, obwohl ein Rabattvertrag bestand. Ihnen blieb damit jegliche Vergütung verweigert. Das Bundessozialgericht hatte damit keine Probleme – und auch für das Bundesverfassungsgericht ist eine Verletzung von Grundrechten der Beschwerdeführer, insbesondere ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit, nicht ersichtlich.

Der DAV-Vorsitzende Becker erklärte


Kirsten Sucker-Sket