Anreiz zur Verbesserung

Bundessozialgericht bestätigt Gesundheitsfonds

Kassel/Berlin - 20.05.2014, 15:34 Uhr


Der Gesundheitsfonds und ein damit verbundener stärkerer Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen sind rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Gesetzgeber verfolge mit dem Fonds ein legitimes Ziel, hieß es zur Begründung am Dienstag. Denn der Fonds solle das wirtschaftliche Verhalten der Kassen fördern und Anreize zur Verbesserung der Versorgung schaffen.

Die Krankenkassen erhalten Geld aus dem Gesundheitsfonds. Dieses bemisst sich zur einen Hälfte nach Alter und Geschlecht der Versicherten, zur anderen Hälfte nach Krankheiten und deren Häufigkeit. Auf diese Weise sollen auch Unterschiede in der Versichertenstruktur zwischen einzelnen Kassen ausgeglichen werden. Das sei rechtmäßig, entschieden nun die höchsten deutschen Sozialrichter und wiesen eine Revision der Techniker Krankenkasse (TK) zurück. Die Kasse hatte geklagt, weil sie die für 2009 erhobenen Daten für die Zuweisungen aus dem Fonds für unzureichend hielt. 2010 umfasste der Fonds mehr als 170 Milliarden Euro, die TK erhielt daraus für das Jahr 2009 etwa 14 Milliarden Euro.

In neun weiteren Verfahren forderten auch andere Krankenkassen vor dem BSG höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds – ebenfalls erfolglos. Die Richter entschieden, dass die klagenden Kassen keinen Anspruch auf höhere „Konvergenzzuweisungen“ haben. Die Auffassung, bei der Bestimmung der Zuweisungen seien die Morbiditätsinformationen der Versicherten des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, „ist unzutreffend“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. 

Die AOK reagierte erfreut: „Das heutige BSG-Urteil stärkt das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte AOK-Chef Jürgen Graalmann. Die Richter hätten klargestellt, dass der Finanzausgleich in seiner jetzigen Form für einen fairen Kassenwettbewerb „unerlässlich“ sei. Jede Weiterentwicklung des Morbi-RSA müsse sich an drei Zielen messen lassen, so Graalmann: „Das Ausgleichsverfahren muss die Anreize zur Risikoselektion reduzieren, sich dabei am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren und schließlich die Zielgenauigkeit stetig erhöhen.“


dpa/DAZ.online