Impfstoffrabattverträge

Koalition gegen Exklusivverträge

Berlin - 15.05.2014, 14:41 Uhr


Wenn eine Krankenkasse die Versorgung mit Schutzimpfungen öffentlich ausschreibt, dann muss sie mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag für ein Versorgungsgebiet abschließen. Dies will die Große Koalition im Zuge des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) gesetzlich klarstellen.

Letzten Freitag fand die erste Lesung des jüngsten Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Hermann Gröhe im Bundestag statt. Bevor in der kommenden Woche die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss ansteht, hat die Koalition die ersten Änderungsanträge nachgeschoben. Einer läuft unter der Überschrift: „keine Exklusivverträge bei Impfstoffen für Schutzimpfungen“. Dazu soll § 132e Absatz 2 SGB V um einen Satz ergänzt werden: „Für die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen sind Verträge nach Satz 1 mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines Versorgungsgebietes zu schließen.“

In der Begründung wird ausgeführt, dass zwar schon jetzt die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen zur Schutzimpfung sicherzustellen ist und bei Lieferengpässen die Exklusivität der Vertragsimpfstoffe zugunsten derjenigen anderer pharmazeutischer Unternehmer entfällt. Durch die nun geplante Verpflichtung der Krankenkassen, Neuverträge gleichzeitig mit mehreren pharmazeutischen Unternehmern zu schließen, könne aber trotz eines möglichen Lieferengpasses eines pharmazeutischen Herstellers eine Versorgung ohne vertragliche Grundlage vermieden werden.

Lieferverträge mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern könnten verhindern, dass bei Engpässen einzelner pharmazeutischer Unternehmer generelle Versorgungsschwierigkeiten auftreten, da mit mindestens einem weiteren Vertragspartner die Versorgung der Versicherten vereinbart ist. Dabei geht die Koalition davon aus, dass Lieferengpässe nur teil- oder zeitweise auftreten. Und sie ist überzeugt: „Mit der Regelung wird die rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen besser gewährleistet.“


Kirsten Sucker-Sket


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