Aluminiumsalze in Kosmetika

Ein „wichtiges Anliegen“ der Bundesregierung?

Berlin - 06.05.2014, 08:45 Uhr


In einer Kleinen Anfrage wollten die Grünen von der Bundesregierung wissen, wie diese den Einsatz und die Auswirkungen von Aluminiumsalzen in Kosmetika bewertet und ob sie die Kennzeichnung der Produkte und die Aufklärung der Bevölkerung für ausreichend hält. Die Regierung reagiert in ihrer Antwort eher ausweichend: Sie verweist weitgehend auf bereits bestehende Regelungen auf EU-Ebene, die Verantwortung der Hersteller – und will zunächst eine Stellungnahme der Europäischen Kommission abwarten.

In ihrer Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass „die Sicherheit kosmetischer Mittel […] ein wichtiges Thema des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und Anliegen der Bundesregierung“ ist. Mit der Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) habe sie sich auseinandergesetzt und diese unverzüglich dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) zur Verfügung gestellt. Darin hatte das Institut festgestellt, dass die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von Aluminiumsalzen bereits durch die tägliche Verwendung von aluminiumhaltigen Deodorants/Antitranspirantien überschritten wird. Sobald der SCCS eine endgültige Stellungnahme verabschiedet hat, will die Regierung weitere Maßnahmen prüfen, etwa die Frage nach einem generellen Grenzwert für Aluminiumsalze in Antitranspirantien.

Fragen zur Konzentration von Aluminiumsalzen in unterschiedlichen Kosmetika und Antitranspirantien konnte die Regierung indes nicht beantworten – dazu lägen ihr keine Daten vor. Zur Notwendigkeit besserer Kennzeichnungshinweise macht die Regierung in ihrer Antwort klar, dass die Anforderungen an die Kennzeichnung kosmetischer Mittel auf EU-Ebene in der Verordnung über kosmetische Mittel geregelt seien. Die vorgeschriebene Liste ermögliche es den Verbrauchern, sich über bestimmte Substanzen zu informieren. Ob weitere verpflichtende Verwendungshinweise wie „Nicht auf verletzter Haut anzuwenden“ aufgebracht werden sollten, werde auf Basis der Stellungnahmen der SCCS und des BfR geprüft, so die Regierung. Generell verweist sie aber auf den Hersteller: „Unabhängig von verpflichtenden Kennzeichnungsanforderungen stehen die Hersteller in der Verantwortung.“

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung offenbar keine Notwendigkeit, die Verbraucher besser über Auswirkungen der Aluminiumsalze in Kosmetika aufzuklären, denn: „Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag, über mögliche Risiken zu informieren“, die von Stoffen und Produkten für Verbraucher ausgehen könnten. Dies habe das BfR mit seiner Stellungnahme und einem FAQ-Papier getan. Bei der Frage, ob die Regierung Forschungsprojekte unterstützt, verweist sie ebenfalls auf die Hersteller. Diese müssten im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Sicherheit von Kosmetika gewährleisten.


DAZ.online