Gemeinsamer Bundesausschuss

Stiftung Patientenschutz will sich in G-BA einklagen

Berlin - 28.04.2014, 16:06 Uhr


Die Deutsche Stiftung Patientenschutz will im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitreden. Sie will dort die Interessen der Schwerstkranken, Schwerstpflegebedürftigen und Sterbenden vertreten. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte einen entsprechenden Antrag allerdings ab. Nun will die Organisation den Klageweg beschreiten.

Der G-BA ist mächtig. Er entscheidet unter anderem darüber, welche Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten und welche nicht. Seine Mitglieder sind – neben den Unparteiischen – Vertreter der (Zahn-)Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Krankenkassen. Zudem sieht das Sozialrecht die Mitwirkung von Patientenvertretern vor. Sie sind zwar nicht stimmberechtigt, haben aber ein Mitberatungs- und Antragsrecht.

Derzeit sind vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen: der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). Eugen Brysch, dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (früher als Deutsche Hospiz Stiftung bekannt), ist „schleierhaft“, warum seine Organisation nicht mit dabei sein soll.

Das Gesundheitsministerium begründet seine Ablehnung damit, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Stiftung als maßgebliche Interessenvertretung im G-BA nach der Patientenbeteiligungsverordnung nicht erfüllt seien. Danach müssten die fraglichen Organisationen nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend die Belange von Patientinnen und Patienten fördern. Dies sei bei der Antragstellerin nicht der Fall. Sie kümmere sich satzungsgemäß auch um Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfebedürftig seien. Eine Vertretung dieser Personengruppe sei in dem Gremium nicht vorgesehen. „Das ist Unsinn“, sagt Brysch. „Wir unterstützen keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind. Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden.“ Im Übrigen wirkten mit dem vzbv im Ausschuss auch andere mit, die nicht nur als Patientenvertreter aktiv seien.

Ein weiterer Ablehnungsgrund aus Ministeriumssicht: Nach der Patientenbeteiligungsverordnung müssten die maßgeblichen Organisationen auch gemäß ihrem Mitgliederkreis berufen sein, die Interessen von Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen zu vertreten. Die Stiftung sei aber nach ihrer Satzung ein Werk des Souveränen Maltester-Ritterordens und eine rechtsfähige Stiftung – daher habe sie gar keine Mitglieder. Diese habe lediglich der Förderverein.

„Dieser konstruierte Ablehnungsbescheid des Bundesgesundheitsministeriums ist ein schlechter Versuch, den kritischen Vertretern der Schwerstkranken und Sterbenden den Zutritt zu dem wichtigen Entscheidungsgremium zu verwehren", resümiert Brysch. „Deshalb rufen wir das Sozialgericht in Düsseldorf an, dem Sitz der Stiftung, damit ein unabhängiges Urteil darüber gesprochen wird“.


Kirsten Sucker-Sket