Not- und Nachtdienst

Treuhand: Kein Kammerbeitrag auf 16 ANSG-Cent

Berlin - 23.04.2014, 12:09 Uhr


Zum 1. August 2013 ist das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Seitdem ist das Apothekenhonorar pro Rx-Packung um 16 Cent auf 8,51 Euro gestiegen. Jetzt gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie das erhöhte Honorar in die Berechnung des Kammerbeitrags einbezogen werden darf. Laut Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover GmbH dürfen die 16 Cent nicht in den Kammerbeitrag einfließen. Bei einigen Landesapothekerkammern gehören die 16 Cent jedoch zur Bemessungsgrundlage für den Zwangsbeitrag.

„Wir dürfen die Apotheken doch nicht für das Fremdinkasso für den Nacht- und Notdienstfonds bestrafen“, erklärt Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover GmbH, gegenüber DAZ.online. Die 16 ANSG-Cent müssten getrennt als durchlaufender Einnahme- und Ausgabe-Posten verbucht werden – genauso wie die darauf anfallende Umsatzsteuer von drei Cent. Nur die tatsächlich an die Apotheke ausgezahlte Notdienst-Pauschale gehöre zur für den Kammerbeitrag relevanten Bemessungsgrundlage,  falls dies die Beitragssatzung der jeweiligen Kammer hergebe, so Diener.

Das sehen einige Kammern anders: Nach einer DAZ.online-Umfrage fließen die 16 Cent bei den Apothekerkammern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Westfalen-Lippe in die Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag ein. Andere Kammern, beispielsweise Hessen, Hamburg und Nordrhein, wollen noch prüfen, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen das erhöhte Fixhonorar für die Beitragsberechnung hat.

Fein raus sind die Kammern, deren Beitrag sich nicht auf den Umsatz bezieht. Berechnungsgrundlage ist beispielsweise die Umsatzsteuerzahllast oder der steuerpflichtige Umsatz, in dem die 16 Cent nicht enthalten sind. Die Kammer Schleswig-Holstein erhebt einen Fixbeitrag.

Beim nächsten Treffen der Geschäftsführer und Justiziare der Landesapothekerkammer steht die unterschiedliche Einbeziehung der 16 ANSG-Cent auf der Tagesordnung. Gesprochen werden sollte nach Auffassung der Treuhand Hannover auch darüber, ob zusätzlich zu den 16 ANSG-Cent auch die NNF-Pauschale in die Bemessung des Kammerbeitrags einfließen darf.


Lothar Klein