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EGK
DAK akzeptiert weiter alte Versichertenkarte
Die DAK wird auch weiterhin auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellte Rezepte akzeptieren. Dies teilte die Kasse jetzt mit. Ursprünglich war dies in Folge der Umstellung auf die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur bis zum Ende des ersten Quartals befristet. Zu Jahresbeginn hatte die Umstellung Irritationen ausgelöst.
„Aufgrund der Einführung der eGK ab dem 01.01.2014 kommt es zu Nachfragen bezüglich der Abrechnungsfähigkeit von Muster 16-Rezepten, die noch die alte Versichertennummer enthalten. Die DAK-Gesundheit akzeptiert auch diese weiterhin“, heißt es in einer aktuellen DAK-Mitteilung. Eine Beanstandung der Abrechnung dieser Muster 16-Rezepte, allein aufgrund der alten Versichertennummer, werde nicht erfolgen.
In diesem Zusammenhang weist die DAK zudem darauf hin, dass bei Verordnungen mit der neuen eGK-Versichertennummer kein Gültigkeitsdatum auf die Verordnung aufgedruckt wird. Auch dies führe nicht zu einer Beanstandung (nach Arzneiversorgungsvertrag § 4 Buchstabe f Fußnote).
Zu Jahresbeginn hatte die DAK zunächst Retaxationen für Rezepte auf Grundlage der alten Versichertenkarten nicht ausgeschlossen.
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Berlin - 04.04.2014, 13:33 Uhr