Staatsanwaltschaft Stuttgart

Anklage wegen Omeprazol-Betrugs

Berlin - 31.03.2014, 09:45 Uhr


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Männer im Alter von 51 und 55 Jahren Anklage beim Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben. Den beiden Männern wird vielfacher Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Sie sollen über Jahre hinweg Omeprazol-Kapseln unter falscher Markenbezeichnung im Bundesgebiet vertrieben haben.

Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenarbeit mit der ehemaligen Landespolizeidirektion Tübingen haben ergeben, dass die beiden angeschuldigten Brüder schon seit Anfang 2008 in Spanien Kapseln mit dem Arzneimittel Omeprazol herstellen ließen. Diese Kapseln wurden anschließend durch einen Kurierdienst nach Norddeutschland gebracht, wo sie in handelsübliche Plastikfläschchen gefüllt, mit entsprechenden Aufklebern und Beipackzettel namhafter Arzneimittelanbieter versehen und in Schachteln verpackt wurden, die zuvor gedruckt worden waren. Als Druckvorlage dienten hierbei Original-Packungen namhafter Pharmaunternehmen, wobei auch Chargennummern und Haltbarkeitsdaten übernommen wurden.

Von Mai 2008 bis Februar 2013 lieferten die Angeschuldigten ihre Arzneimittel unter falschen Markennamen in insgesamt über 600.000 Packungen an einen gutgläubigen Zwischenhändler, der die Ware an den Arzneimittelgroßhandel und dieser an die Apotheken und damit an die Kunden verkaufte. Die Angeschuldigten erhielten für ihre Ware knapp 15 Millionen Euro.

Von den in den Handel gebrachten Kapseln ging zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr aus. Sie entsprachen in ihrer Zusammensetzung und Kennzeichnung jedoch nicht dem Original, so dass sich die Angeschuldigten nicht nur wegen des Vorwurfs des mehrfachen Betrugs, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz als auch des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor Gericht verantworten müssen. 

Die beiden Angeschuldigten, die sich bislang nicht zu den erhobenen Vorwürfen geäußert haben, befinden sich in Untersuchungshaft. Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.


Lothar Klein