Elektronische Gesundheitskarte

GKV fordert Gröhe zum Handeln auf

Berlin - 27.03.2014, 15:14 Uhr


Angesichts der unzureichenden Fortschritte bei der Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) fordert der GKV-Spitzenverband jetzt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Handeln auf. Die Organisationen der Leistungserbringer müssten gesetzlich in die Pflicht genommen werden, um die Zielvorgaben des Gesetzgebers umzusetzen. Dazu müsse Gröhe Termine vorgeben und weitere Verzögerungen sanktionieren.

Die Vorteile einer gemeinsam entwickelten Online-Infrastruktur für die Versicherten müssten unverzüglich nutzbar gemacht werden, fordert der GKV-Spitzenverband. Dazu seien sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine für die vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung der eGK vorzugeben. Nur so würden Bedingungen geschaffen, um finanziellen Schaden von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen abzuwenden.

Die Einführung einer sicheren und interoperablen Telematikinfrastruktur sei eine Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apothekern und Krankenkassen. Die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes sehe sich unter den gegebenen Organisationsstrukturen und Interessens- und Mehrheitsverhältnissen innerhalb der gematik inzwischen nicht mehr in die Lage versetzt, den gesetzgeberischen Auftrag adäquat umzusetzen.

Das deutsche Gesundheitswesen brauche die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine Telematik-Infrastruktur, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten hierfür bereits sehr hohe Projektinvestitionen getätigt. So summierten sich die Ausgaben für die eGK und den Aufbau der Telematikinfrastruktur seit 2008 auf einen Betrag von rd. 800 Millionen Euro. Allerdings drohe das Projekt finanzielle Schmerzgrenzen zu überschreiten und damit das im Sozialgesetzbuch verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit zu verletzen.

Trotz der Vorinvestitionen der Krankenkassen habe weder die eGK bis dato einen messbaren Nutzen, noch sei eine interoperable Telematikinfrastruktur nutzenbringend etabliert. Im Gegenteil: Aufwändige Sicherheitsmerkmale der elektronischen Gesundheitskarte blieben ebenso ungenutzt wie die Vorteile einer Online-Infrastruktur. Grund hierfür sei, dass Teile der Leistungserbringerorganisationen immer wieder das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-Infrastruktur unterliefen und eine rückwärtsorientierte offline-Anwendung anstrebten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass hierdurch die Einführung der Telematikinfrastruktur verzögert und derweil ein kostenintensives Parallelnetz aufgebaut wird. Auch die Finanzierung dieses Parallelnetzes und dessen spätere Integration tragen letztlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen“, so der GKV-Spitzenverband.


Lothar Klein


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