Datenschutzbericht Bremen 2013

NARZ garantiert vollständige Anonymisierung

Berlin - 25.03.2014, 09:15 Uhr


Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, hat dem Norddeutschen Apothekenrechenzentrum NARZ im aktuellen Datenschutzbericht für das Jahr 2013 einen beanstandungslosen Umgang mit der Verarbeitung von Rezeptdaten bescheinigt. „Anfang des Jahres 2013 legte uns das Apothekenrechenzentrum dann eine Dokumentation vor, die in ihrer Umsetzung eine vollständige Anonymisierung der Datenlieferung garantiert“, so Sommer. Zuvor habe NARZ nicht anonymisierte, sondern lediglich pseudonymisierte Verordnungsdaten an die Marktforschungsunternehmen übermittelt.

Die Bremer Behörde sei 2013 aufgrund einer neuen Anfrage eines Unternehmens der Marktforschung mit der datenschutzrechtlichen Prüfung bei NARZ detailliert befasst gewesen. Bei der Prüfung der vollständigen Anonymisierung der Rezeptdaten habe die Landesdatenschutzbeauftragte folgende Grundsätze zugrunde gelegt: Um die Anonymität der Verordnungsdaten sicherzustellen, müsse jede Veränderung des Verordnungsdatensatzes durch ein Apothekenrechenzentrum, die nicht sozialgesetzlichen Zwecken diene, zu einem Ergebnis führen, das sich nicht mit der versicherten Person, den verordnenden Ärzten und den Apothekern verknüpfen lasse.

Bei der Bewertung, ob für die Wiederherstellung des Personenbezugs der Daten ein unverhältnismäßiger Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft nötig sei, seien das Interesse und die Möglichkeit des Marktforschungsinstituts sowie weiterer Stellen, die auf die Daten zugreifen könnten, zu berücksichtigen. Die erfolgversprechendste Methode zur Wiederherstellung des Personenbezugs der Daten sei dabei in dem Einsatz von Zusatzwissen sowie der Ausnutzung innerer Zusammenhänge zwischen verschiedenen Verordnungen zu sehen. „Das Apothekenrechenzentrum trifft die Pflicht, nicht lediglich das bei den Marktforschungsunternehmen, sondern auch das bei Dritten bestehende oder mit verhältnismäßigem Aufwand erlangbare Zusatzwissen mit angemessener Sorgfalt einzuschätzen. Im Zweifel ist von der Verfügbarkeit des Zusatzwissens auszugehen“, so die Datenschutzbeauftragte Bremens. Dabei sei „ein besonders strenger Maßstab bei der Beurteilung der Risiken, Personenbezüge herstellen zu können, anzulegen“. 

NARZ habe die als Standard anerkannte Methode der Anonymisierung durch komplette Löschung der identifizierenden Daten vorgenommen. Nur so sei sicher eine Zuordnung zu einzelnen einzelnen Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzten auszuschließen.


Lothar Klein