Barrierefreiheit in Apotheken

Gemeinsamer Appell an Aufsichtsbehörden

Stuttgart - 25.03.2014, 14:00 Uhr


In Baden-Württemberg rufen die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) die Aufsichtsbehörden der Apotheken auf, die geforderte Barrierefreiheit „mit Bedacht“ auszulegen. „In begründeten Einzelfällen muss der Betrieb einer Apotheke auch ohne Barrierefreiheit möglich sein, denn eine Apotheke mit Stufe ist, auch für gehbehinderte Menschen, besser als keine Apotheke“, heißt es in einem Positionspapier.

Die Apothekenbetriebsordnung schreibt in § 4 Absatz 2a die Barrierefreiheit von Apotheken vor. Grundsätzlich bekennen sich auch LAK und LVKM zu dieser Forderung. In einer älter werdenden Gesellschaft werde eine weitgehend barrierefreie Infrastruktur künftig unverzichtbar sein, konstatieren sie in ihrem Positionspapier. Apotheken als Teil des Gesundheitssystems wüssten selbst, wie bedeutend es ist, für jedermann gut erreichbar zu sein. Dennoch sei in manchen Apotheken mit angemessenem Aufwand eine Barrierefreiheit nicht herzustellen, zumeist aus Gründen des Denkmalschutzes. Betroffene Apotheker sorgen sich daher, Probleme mit ihrer Aufsichtsbehörde zu bekommen – spätestens wenn der Verkauf ihrer Apotheke ansteht und sich diese möglicherweise als unverkäuflich erweist. Fällt eine Apotheke weg, weil sie nicht barrierefrei gestaltet werden kann, kann dies in einigen Gegenden allerdings die Versorgung verschlechtern. Die Bestimmung der Apothekenbetriebsordnung müsse daher so ausgelegt werden, dass eine flächendeckende Versorgung auf jeden Fall gewährleistet ist, fordern LAK und LVKM. Die beiden Organisationen weisen darauf hin, dass ihnen keinerlei Beschwerden von Menschen mit Behinderung vorliegen, dass ihnen eine Apotheke nicht zugänglich gewesen sei. In Fällen, da kein barrierefreier Zugang möglich sei, fänden Apotheken in der Regel pragmatische Lösungen.

Mit dem gemeinsamen Aufruf greife die LAK die Sorgen vieler ihrer Mitglieder auf, die um den Weiterbetrieb oder einen möglichen Verkauf ihrer Apotheke bangen, erläuterte LAK-Geschäftsführer Dr. Karsten Diers. Das gemeinsame Papier haben LAK und LVKM in den letzten Monaten in enger Abstimmung erarbeitet. Bereits vor zwei Wochen haben sie es den zuständigen Aufsichtsbehörden in Baden-Württemberg zugeleitet.

Auf der Webseite der LAK finden Sie das Positionspapier als pdf-Datei zum Herunterladen.


Kirsten Sucker-Sket