Notdienstbelastung

Altpeter: Auf Ausgewogenheit achten

Berlin - 06.03.2014, 17:47 Uhr


Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hält die von der Landesapothekerkammer vorgegebenen Entfernungen beim Apotheken-Notdienst für angemessen. Das erklärte sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Diese hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Joachim Kößler gestellt, um zu erfahren, wie der Landtag die Notdienstsituation – vor allem im ländlichen Raum – bewertet und welche Entfernung zur nächsten notdienstbereiten Apotheke aus ihrer Sicht zumutbar sei.

Der Vorschlag, die Notdienstkreise Bruchsal und Bretten zusammenzulegen, kam aus den Reihen der Apotheker, schreibt Altpeter. Da eine Apotheke in Bretten vergangenen Jahres geschlossen hat, waren die verbliebenen Apotheken jeden zehnten Tag zum Notdienst eingeteilt – das sei nach Auffassung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg die Grenze der Belastbarkeit gewesen. Gerade aufgrund der angespannten Personalsituation in vielen Apotheken könnten häufigere Notdienste nicht geleistet werden.

Die Zusammenlegung von Notdienstkreisen sei auch in anderen Regionen Baden-Württembergs – aufgrund von Apothekenschließungen – vereinzelt erfolgt. Seit 2006 sei die Zahl der Apotheken in dem Bundesland um rund 150 zurückgegangen. Damit sich Apotheker weiterhin für die Eröffnung oder Übernahme einer Landapotheke entschieden bzw. zur Mitarbeit bereit seien, sei auf eine ausgewogene Notdienstbelastung zu achten, stellt Altpeter fest. Die im vergangenen Jahr eingeführte Notdienstpauschale entlaste zwar die ländlichen Apotheken, dennoch sei der Notdienst im ländlichen Raum in der Regel nicht kostendeckend.

„Eine gesetzliche Regelung, die eine Obergrenze hinsichtlich der Entfernung für
Patienten zu einer Notdienstapotheke festlegt, gibt es nicht“, schreibt Altpeter weiter. Welche Entfernung letztendlich zumutbar sei, müsse im Einzelfall entschieden werden. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg habe sich das Ziel gesetzt, dass die nächste Notdienstapotheke grundsätzlich nicht weiter als 15 Kilometer entfernt sein sollte. Wenn mehrere Apotheken in einem Notdienstkreis gleichzeitig Notdienst hätten, betrage die Entfernung zwischen ihnen in der Regel nicht mehr als 15 Kilometer. In stark ländlich geprägten Gebieten seien es bis zu 20 Kilometer und in Ausnahmefällen bis zu 25 Kilometer.

Zur Frage nach der Bewertung der zukünftigen Entwicklung des Apotheken-Notdienstes im Raum Bretten/Bruchsal führt Altpeter in ihrer Antwort folgendes aus: „Mit einer nennenswerten Anzahl an Apothekenneueröffnungen ist derzeit nicht zu rechnen, eher mit weiteren Schließungen.“ Die Apotheken vor Ort planten daher gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Optimierungen in der Gruppenzusammensetzung für den nächsten Notdienstplan, um möglichst kurze Wege für die Bevölkerung zu erreichen.


Annette Lüdecke


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