Substitutionsausschlussliste

Hess: Kein Treffen mit Gutachtern

Berlin - 04.03.2014, 11:15 Uhr


Das Schiedsverfahren zur Substitutionsausschlussliste liegt auf Eis. Die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess sieht davon ab, die vom Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband benannten Sachverständigen einzuladen und mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Sie geht davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss sich bald mit der Materie befassen wird. Die beschlossene Rahmenvertragsänderung, die ab dem 1. April 2014 den Substitutionsausschluss von zwei Wirkstoffen vorsieht, wird jedoch in Kraft treten.

Am 7. Januar 2014 hatte die Schiedsstelle unter anderem beschlossen, die Frage, welche weiteren Wirkstoffe der Austauschverbotsliste zugefügt werden sollten, zwei Sachverständigen vorzulegen. Der DAV benannte daraufhin Professor Dr. Ulrich Jaehde als Gutachter für seine Seite, der GKV-Spitzenverband schickte Professor Dr. Bernd Mühlbauer ins Rennen. Bevor die Schiedsstelle die beiden Experten jedoch offiziell beauftragen konnte, überholte sie der Gesetzgeber und verabschiedete das 14. SGB V-Änderungsgesetz, das am 1. April in Kraft treten soll. Mit diesem wird die Erstellung der Substitutionsausschlussliste dem G-BA übertragen. Am 14. März muss das Gesetz zwar noch den Bundesrat passieren – Widerstand ist allerdings nicht zu erwarten.

Noch sei das Schiedsverfahren nicht ganz beendet, sagte Dr. Hess gegenüber DAZ.online. Sollte das 14. SGB V-Änderungsgesetz wider Erwarten doch nicht durchgehen, werde man die Gutachter einladen. Doch zu jetzigen Zeitpunkt würde dies aus Sicht von Hess und seinen unparteiischen Kollegen, den Professoren Dr. Ingwer Ebsen und Dr. Christian Starck, nur unnötig Kosten verursachen. Es sei nicht sinnvoll, die Sachverständigen jetzt mit Gutachten zu beauftragen, die sie erst vorlegen können, wenn der G-BA bereits aktiv geworden ist. Dieses Vorgehen sei auch mit den Rahmenvertragspartnern abgestimmt, so Hess.

Ebenso habe man vereinbart, dass der Teil des Schiedsbeschlusses, der die Rahmenvertragsänderung zum 1. April 2014 regelt, Bestand haben soll. Danach sind ab kommenden Monat das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin nicht mehr in der Apotheke austauschbar – es zählt nur noch die Verordnung des Arztes, pharmazeutische Bedenken sind in der Regel ausgeschlossen. Allerdings könne der G-BA diese Regelung wieder außer Kraft setzen, so Hess.  

Hess schließt nicht aus, dass sich an der Beurteilung der potenziellen Listen-Wirkstoffe etwas ändert, wenn nun der G-BA ans Werk geht. Statt Apothekern sitzen nun Ärzte mitbestimmend am Tisch. Vorteil dieser Variante könnte sein, dass man nunmehr auch auf Indikationen abstellt als ausschließlich auf Wirkstoffe. Bei einer Verhandlung mit dem DAV sei nur eine Verständigung auf Wirkstoffe möglich gewesen, da sie die Indikation nicht kennen. Doch die Kassenseite hatte bei einigen Substanzen Widerspruch angemeldet, weil sie nicht in allen Anwendungsgebieten kritisch seien. Nun könne man möglicherweise eine Lösung finden, die die Wirkstoffe auf bestimmte Indikationen eingrenzt. In diesem Fall müsse auch dafür gesorgt werden, dass der Apotheker die Indikation auf der Verordnung erkennt, so Hess.


Kirsten Sucker-Sket


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